Die Beratungsstelle ist dabei behilflich, Perspektiven für die Zukunft zu entwickeln, wie ein Leben gemeinsam mit einem Kind gestaltet werden kann. Auf Wunsch wird über finanzielle und soziale Hilfen informiert, zur Arbeitssituation beraten und über Beihilfen zur Baby Erstausstattung aufgeklärt. Die Mitarbeiterinnen beraten und helfen - neutral, kostenfrei und vertraulich.
Zum Beratungsangebot gehören neben der Schwangerenberatung auch die Schwangerschaftskonfliktberatung, die Beratung zur vertraulichen Geburt, die Beratung über finanzielle Hilfen der Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ und die Beratung zu den verschiedenen Möglichkeiten der Empfängnisverhütung und deren Anwendung.
Außerdem berät die Beratungsstelle Schwangere, wenn sie über einen Schwangerschaftsabbruch nachdenken.
Die Beratungen sind kostenfrei, neutral und unterliegen der Schweigepflicht. Eine anonyme Beratung ist möglich.
- Die Beratung findet nach vorheriger telefonischer Vereinbarung im Kreishaus, Hoher Weg 1 - 3, 59494 Soest, im Zimmer E 039 und E 040 während der Öffnungszeiten des Kreishauses statt.
- Die Sprechstunde im Rathaus in Werl, Hedwig-Dransfeld-Str. 23, 59457 Werl, findet ebenfalls nach vorheriger telefonischer Vereinbarung im Zimmer D 002 jeweils am 1.Montag im Monat von 10.00 bis 14.00 Uhr statt.
Weitere Informationen über die Beratungsdienstleistung geben Inga Holt, Anika Epping und Marianne Schaefer im Kreishaus.
Rechtsgrundlagen sind das Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG ) und das Gesetz zur Errichtung einer Stiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens".
Die Beratungsstelle ist dabei behilflich, Perspektiven für die Zukunft zu entwickeln, wie ein Leben gemeinsam mit einem Kind gestaltet werden kann. Auf Wunsch wird über finanzielle und soziale Hilfen informiert, zur Arbeitssituation beraten und über Beihilfen zur Baby Erstausstattung aufgeklärt. Die Mitarbeiterinnen beraten und helfen - neutral, kostenfrei und vertraulich.
Zum Beratungsangebot gehören neben der Schwangerenberatung auch die Schwangerschaftskonfliktberatung, die Beratung zur vertraulichen Geburt, die Beratung über finanzielle Hilfen der Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ und die Beratung zu den verschiedenen Möglichkeiten der Empfängnisverhütung und deren Anwendung.
Außerdem berät die Beratungsstelle Schwangere, wenn sie über einen Schwangerschaftsabbruch nachdenken.
Die Beratungen sind kostenfrei, neutral und unterliegen der Schweigepflicht. Eine anonyme Beratung ist möglich.
- Die Beratung findet nach vorheriger telefonischer Vereinbarung im Kreishaus, Hoher Weg 1 - 3, 59494 Soest, im Zimmer E 039 und E 040 während der Öffnungszeiten des Kreishauses statt.
- Die Sprechstunde im Rathaus in Werl, Hedwig-Dransfeld-Str. 23, 59457 Werl, findet ebenfalls nach vorheriger telefonischer Vereinbarung im Zimmer D 002 jeweils am 1.Montag im Monat von 10.00 bis 14.00 Uhr statt.
Weitere Informationen über die Beratungsdienstleistung geben Inga Holt, Anika Epping und Marianne Schaefer im Kreishaus.
Rechtsgrundlagen sind das Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG ) und das Gesetz zur Errichtung einer Stiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens".
- Anschrift
- 001 Hoher Weg 1-3 59494 Soest
Andrea
Schorlau
- Anschrift
- 001 Hoher Weg 1-3 59494 Soest
- Telefon
- 02921 30-2768
- Fax
- +49 2921 30-2778
- andrea.schorlau@kreis-soest.de
Beratung von Schwangeren
Die Beratungsstelle ist dabei behilflich, Perspektiven für die Zukunft zu entwickeln, wie ein Leben gemeinsam mit einem Kind gestaltet werden kann. Auf Wunsch wird über finanzielle und soziale Hilfen informiert, zur Arbeitssituation beraten und über Beihilfen zur Baby Erstausstattung aufgeklärt. Die Mitarbeiterinnen beraten und helfen - neutral, kostenfrei und vertraulich.
Zum Beratungsangebot gehören neben der Schwangerenberatung auch die Schwangerschaftskonfliktberatung, die Beratung zur vertraulichen Geburt, die Beratung über finanzielle Hilfen der Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ und die Beratung zu den verschiedenen Möglichkeiten der Empfängnisverhütung und deren Anwendung.
Außerdem berät die Beratungsstelle Schwangere, wenn sie über einen Schwangerschaftsabbruch nachdenken.
Die Beratungen sind kostenfrei, neutral und unterliegen der Schweigepflicht. Eine anonyme Beratung ist möglich.
- Die Beratung findet nach vorheriger telefonischer Vereinbarung im Kreishaus, Hoher Weg 1 - 3, 59494 Soest, im Zimmer E 039 und E 040 während der Öffnungszeiten des Kreishauses statt.
- Die Sprechstunde im Rathaus in Werl, Hedwig-Dransfeld-Str. 23, 59457 Werl, findet ebenfalls nach vorheriger telefonischer Vereinbarung im Zimmer D 002 jeweils am 1.Montag im Monat von 10.00 bis 14.00 Uhr statt.
Weitere Informationen über die Beratungsdienstleistung geben Inga Holt, Anika Epping und Marianne Schaefer im Kreishaus.
Links
Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen sind das Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG ) und das Gesetz zur Errichtung einer Stiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens".