Baugenehmigung

Für den Neubau, den Umbau, die Nutzungsänderung und den Abbruch baulicher Anlagen wird eine Baugenehmigung benötigt. Der Kreis Soest erteilt als untere Bauaufsichtsbehörde für das gesamte Kreisgebiet Baugenehmigungen außer für Vorhaben in den Städten Lippstadt, Soest, Warstein und Werl. In einigen Fällen wird ausnahmsweise keine Baugenehmigung benötigt, wie zum Beispiel bei Schutzhütten für Wanderer, Blitzschutzanlagen oder nicht überdachten Stellplätze bis zu 100 Quadratmetern.

Aktenordner mit Aufdruck Baugenehmigung. Foto: © Marco2811 - Fotolia.com
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Ziel des Kreises ist es, jeden Antrag auf Baugenehmigung innerhalb von 40 Tagen nach Eingang aller nötigen Unterlagen und Abschluss des Beteiligungsverfahrens zu bearbeiten.

Eine erteilte Baugenehmigung erlischt, wenn nicht binnen drei Jahren mit der Ausführung des Bauvorhabens begonnen wird oder die Bauausführung für ein Jahr unterbrochen wird. Auf schriftlichen Antrag kann die Baugenehmigung jeweils um ein Jahr verlängert werden.

Entwurfsverfasser – also Architekten oder Bauingenieure – haben über das Integrierte Bauportal die Möglichkeit, Bauanträge online mit digitaler Signatur zu stellen.

  • Vordruck Bauantrag,
  • Auszüge aus dem Katasterwerk (Auszug aus der Liegenschaftskarte/Flurkarte und der Deutschen Grundkarte),
  • Lageplan im Maßstab nicht kleiner als 1:500,
  • Bauzeichnungen (Grundriss, Schnitt, Ansicht) im Maßstab 1:100,
  • Baubeschreibung und bei gewerblichen oder landwirtschaftlichen Betrieben die Betriebsbeschreibung,
  • Berechnungen und Angaben zur Kostenermittlung,
  • Nachweise der Standsicherheit und des Schallschutzes,
  • Artenschutzprüfung,
  • Nachweis der Gebäudeklasse.

Je nach Bauvorhaben können noch weitere Unterlagen gefordert werden, zum Beispiel zum Brandschutzkonzept.

Über den Bauantrag wird, nachdem dieser vollständig vorliegt, im Regelfall innnerhalb von 40 Werktagen entschieden.

Die Gebühren für eine Baugenehmigung betragen mindestens 50 Euro und werden nach den Baukosten ermittelt.

Beispielberechnung Einfamilienhaus:
Umbauter Raum 1000 m³
Rohbaurichtwert Wohnhaus 123 Euro/m³
Rohbausumme: 1000 m³ x 123 Euro = 123.000 Euro

Genehmigungsgebühr: 6 Promille der auf 500 Euro aufgerundeten Rohbausumme.
123.000 x 6/1000 = 738 Euro
> Gebühr ist auf 0,50 Euro abzurunden!

Zahlungsarten: Überweisung

  • Landesbauordnung (BauO NRW)
  • Baugesetzbuch (BauGB)
  • Baunutzungsverordnung (BauNVO)
  • Bauprüfverordnung (BauPrüfVO)
  • Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW)
  • Gebührenkatalog
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  2. elke.alfrink-jungeilges@​kreis-soest.de
  3. Adresse
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    59494 Soest
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    Dienstag:07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Mittwoch:08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Donnerstag:08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
    Freitag:08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
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