Für den Neubau, den Umbau, die Nutzungsänderung und den Abbruch baulicher Anlagen wird eine Baugenehmigung benötigt. Der Kreis Soest erteilt als untere Bauaufsichtsbehörde für das gesamte Kreisgebiet Baugenehmigungen außer für Vorhaben in den Städten Lippstadt, Soest, Warstein und Werl. In einigen Fällen wird ausnahmsweise keine Baugenehmigung benötigt, wie zum Beispiel bei Schutzhütten für Wanderer, Blitzschutzanlagen oder nicht überdachten Stellplätze bis zu 100 Quadratmetern.
Ziel des Kreises ist es, jeden Antrag auf Baugenehmigung innerhalb von 40 Tagen nach Eingang aller nötigen Unterlagen und Abschluss des Beteiligungsverfahrens zu bearbeiten.
Eine erteilte Baugenehmigung erlischt, wenn nicht binnen drei Jahren mit der Ausführung des Bauvorhabens begonnen wird oder die Bauausführung für ein Jahr unterbrochen wird. Auf schriftlichen Antrag kann die Baugenehmigung jeweils um ein Jahr verlängert werden.
Entwurfsverfasser – also Architekten oder Bauingenieure – haben über das Integrierte Bauportal die Möglichkeit, Bauanträge online mit digitaler Signatur zu stellen.
- Landesbauordnung (BauO NRW)
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Baunutzungsverordnung (BauNVO)
- Bauprüfverordnung (BauPrüfVO)
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW)
- Gebührenkatalog
- Vordruck Bauantrag,
- Auszüge aus dem Katasterwerk (Auszug aus der Liegenschaftskarte/Flurkarte und der Deutschen Grundkarte),
- Lageplan im Maßstab nicht kleiner als 1:500,
- Bauzeichnungen (Grundriss, Schnitt, Ansicht) im Maßstab 1:100,
- Baubeschreibung und bei gewerblichen oder landwirtschaftlichen Betrieben die Betriebsbeschreibung,
- Berechnungen und Angaben zur Kostenermittlung,
- Nachweise der Standsicherheit und des Schallschutzes,
- Artenschutzprüfung,
- Nachweis der Gebäudeklasse.
Je nach Bauvorhaben können noch weitere Unterlagen gefordert werden, zum Beispiel zum Brandschutzkonzept.
Die Gebühren für eine Baugenehmigung betragen mindestens 50 Euro und werden nach den Baukosten ermittelt.
Beispielberechnung Einfamilienhaus:
Umbauter Raum 1000 m³
Rohbaurichtwert Wohnhaus 123 Euro/m³
Rohbausumme: 1000 m³ x 123 Euro = 123.000 Euro
Genehmigungsgebühr: 6 Promille der auf 500 Euro aufgerundeten Rohbausumme.
123.000 x 6/1000 = 738 Euro
> Gebühr ist auf 0,50 Euro abzurunden!
Zahlungsarten: Überweisung
Über den Bauantrag wird, nachdem dieser vollständig vorliegt, im Regelfall innnerhalb von 40 Werktagen entschieden.
- Website "Sanieren mit Zukunft" - Hier finden Sie neutrale und unabhängige Experten im Kreis-Soest für energetische Sanierungen und die Planung generationen-gerechter Gebäude.
- Deutsch: Rauchmelder sind Lebensretter
- Englisch: Smoke detectors save lives
- Polnisch: Czujniki dymu ratują życie
- Russisch: Дымовые извещатели спасают жизнь
- Türkisch: Duman dedektörü hayat kurtarır
- Landesbauordnung (BauO NRW)
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Baunutzungsverordnung (BauNVO)
- Bauprüfverordnung (BauPrüfVO)
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW)
- Errichtung eines Ersatzwohngebäudes
- Informationen für die Aufstellung Fliegender Bauten
- Integriertes Bauportal
- Investorenleitfaden
- Nutzungsänderung eines landwirtschaftlichen Gebäudes
- Nachweis der eigenen Futtergrundlage
- Nachweis der Gebäudeklasse
- Erklärung über die Beauftragung eines qualifizierten Tragwerksplaners
- Bescheinigung des qualifizierten Tragwerksplaners über stichprobenhafte Kontrollen
- Einfaches Baugenehmigungsverfahren
- Baugenehmigung
- Bauantrag Werbeanlage
- Artenschutzprüfung bei Bauvorhaben
- Antrag auf Genehmigungsfreistellung
- Baubeschreibung
- Betriebsbeschreibung für gewerbliche Anlagen
- Betriebsbeschreibung land- und forstwirtschaftliche Anlage
- Architektenvollmacht zur Teilnahme am digitalen Baugenehmigungsverfahren
- Antrag auf Abweichung, Ausnahme und Befreiung
- Antrag auf Befreiung
- Berechnung des umbauten Raumes nach DIN 277
- Berechnung des höchstgelegenen Aufenthaltraums
- Berechnung des Maßes der baulichen Nutzung
- Wohnflächenberechnung
- Erklärung Errichtung einer zweiten Wohneinheit für Familienangehörige
- Energiebedarfsausweis § 13 EnEV
- Wärmebedarfsausweis nach § 13 EnEV
- Brandschutznachweis kleine Sonderbauten
- Erklärung zum Standsicherheitsnachweis
- Vollmachtserklärung des Bauherrn
- Nachbarzustimmung
- Baubeginnanzeige (dieses Formular können Sie online einreichen)
- Anzeige Rohbaufertigstellung (dieses Formular können Sie online einreichen)
- Anzeige der abschließenden Fertigstellung (dieses Formular können Sie online einreichen)
- Übereinstimmungserklärung
- Antrag auf Gebäudeeinmessung
- Anzeige der Beseitigung von Anlagen
Für den Neubau, den Umbau, die Nutzungsänderung und den Abbruch baulicher Anlagen wird eine Baugenehmigung benötigt. Der Kreis Soest erteilt als untere Bauaufsichtsbehörde für das gesamte Kreisgebiet Baugenehmigungen außer für Vorhaben in den Städten Lippstadt, Soest, Warstein und Werl. In einigen Fällen wird ausnahmsweise keine Baugenehmigung benötigt, wie zum Beispiel bei Schutzhütten für Wanderer, Blitzschutzanlagen oder nicht überdachten Stellplätze bis zu 100 Quadratmetern.
Ziel des Kreises ist es, jeden Antrag auf Baugenehmigung innerhalb von 40 Tagen nach Eingang aller nötigen Unterlagen und Abschluss des Beteiligungsverfahrens zu bearbeiten.
Eine erteilte Baugenehmigung erlischt, wenn nicht binnen drei Jahren mit der Ausführung des Bauvorhabens begonnen wird oder die Bauausführung für ein Jahr unterbrochen wird. Auf schriftlichen Antrag kann die Baugenehmigung jeweils um ein Jahr verlängert werden.
Entwurfsverfasser – also Architekten oder Bauingenieure – haben über das Integrierte Bauportal die Möglichkeit, Bauanträge online mit digitaler Signatur zu stellen.
- Landesbauordnung (BauO NRW)
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Baunutzungsverordnung (BauNVO)
- Bauprüfverordnung (BauPrüfVO)
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW)
- Gebührenkatalog
- Vordruck Bauantrag,
- Auszüge aus dem Katasterwerk (Auszug aus der Liegenschaftskarte/Flurkarte und der Deutschen Grundkarte),
- Lageplan im Maßstab nicht kleiner als 1:500,
- Bauzeichnungen (Grundriss, Schnitt, Ansicht) im Maßstab 1:100,
- Baubeschreibung und bei gewerblichen oder landwirtschaftlichen Betrieben die Betriebsbeschreibung,
- Berechnungen und Angaben zur Kostenermittlung,
- Nachweise der Standsicherheit und des Schallschutzes,
- Artenschutzprüfung,
- Nachweis der Gebäudeklasse.
Je nach Bauvorhaben können noch weitere Unterlagen gefordert werden, zum Beispiel zum Brandschutzkonzept.
Die Gebühren für eine Baugenehmigung betragen mindestens 50 Euro und werden nach den Baukosten ermittelt.
Beispielberechnung Einfamilienhaus:
Umbauter Raum 1000 m³
Rohbaurichtwert Wohnhaus 123 Euro/m³
Rohbausumme: 1000 m³ x 123 Euro = 123.000 Euro
Genehmigungsgebühr: 6 Promille der auf 500 Euro aufgerundeten Rohbausumme.
123.000 x 6/1000 = 738 Euro
> Gebühr ist auf 0,50 Euro abzurunden!
Zahlungsarten: Überweisung
Über den Bauantrag wird, nachdem dieser vollständig vorliegt, im Regelfall innnerhalb von 40 Werktagen entschieden.
- Website "Sanieren mit Zukunft" - Hier finden Sie neutrale und unabhängige Experten im Kreis-Soest für energetische Sanierungen und die Planung generationen-gerechter Gebäude.
- Deutsch: Rauchmelder sind Lebensretter
- Englisch: Smoke detectors save lives
- Polnisch: Czujniki dymu ratują życie
- Russisch: Дымовые извещатели спасают жизнь
- Türkisch: Duman dedektörü hayat kurtarır
- Landesbauordnung (BauO NRW)
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Baunutzungsverordnung (BauNVO)
- Bauprüfverordnung (BauPrüfVO)
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW)
- Errichtung eines Ersatzwohngebäudes
- Informationen für die Aufstellung Fliegender Bauten
- Integriertes Bauportal
- Investorenleitfaden
- Nutzungsänderung eines landwirtschaftlichen Gebäudes
- Nachweis der eigenen Futtergrundlage
- Nachweis der Gebäudeklasse
- Erklärung über die Beauftragung eines qualifizierten Tragwerksplaners
- Bescheinigung des qualifizierten Tragwerksplaners über stichprobenhafte Kontrollen
- Einfaches Baugenehmigungsverfahren
- Baugenehmigung
- Bauantrag Werbeanlage
- Artenschutzprüfung bei Bauvorhaben
- Antrag auf Genehmigungsfreistellung
- Baubeschreibung
- Betriebsbeschreibung für gewerbliche Anlagen
- Betriebsbeschreibung land- und forstwirtschaftliche Anlage
- Architektenvollmacht zur Teilnahme am digitalen Baugenehmigungsverfahren
- Antrag auf Abweichung, Ausnahme und Befreiung
- Antrag auf Befreiung
- Berechnung des umbauten Raumes nach DIN 277
- Berechnung des höchstgelegenen Aufenthaltraums
- Berechnung des Maßes der baulichen Nutzung
- Wohnflächenberechnung
- Erklärung Errichtung einer zweiten Wohneinheit für Familienangehörige
- Energiebedarfsausweis § 13 EnEV
- Wärmebedarfsausweis nach § 13 EnEV
- Brandschutznachweis kleine Sonderbauten
- Erklärung zum Standsicherheitsnachweis
- Vollmachtserklärung des Bauherrn
- Nachbarzustimmung
- Baubeginnanzeige (dieses Formular können Sie online einreichen)
- Anzeige Rohbaufertigstellung (dieses Formular können Sie online einreichen)
- Anzeige der abschließenden Fertigstellung (dieses Formular können Sie online einreichen)
- Übereinstimmungserklärung
- Antrag auf Gebäudeeinmessung
- Anzeige der Beseitigung von Anlagen
Für den Neubau, den Umbau, die Nutzungsänderung und den Abbruch baulicher Anlagen wird eine Baugenehmigung benötigt. Der Kreis Soest erteilt als untere Bauaufsichtsbehörde für das gesamte Kreisgebiet Baugenehmigungen außer für Vorhaben in den Städten Lippstadt, Soest, Warstein und Werl. In einigen Fällen wird ausnahmsweise keine Baugenehmigung benötigt, wie zum Beispiel bei Schutzhütten für Wanderer, Blitzschutzanlagen oder nicht überdachten Stellplätze bis zu 100 Quadratmetern.
Ziel des Kreises ist es, jeden Antrag auf Baugenehmigung innerhalb von 40 Tagen nach Eingang aller nötigen Unterlagen und Abschluss des Beteiligungsverfahrens zu bearbeiten.
Eine erteilte Baugenehmigung erlischt, wenn nicht binnen drei Jahren mit der Ausführung des Bauvorhabens begonnen wird oder die Bauausführung für ein Jahr unterbrochen wird. Auf schriftlichen Antrag kann die Baugenehmigung jeweils um ein Jahr verlängert werden.
Entwurfsverfasser – also Architekten oder Bauingenieure – haben über das Integrierte Bauportal die Möglichkeit, Bauanträge online mit digitaler Signatur zu stellen.
- Landesbauordnung (BauO NRW)
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Baunutzungsverordnung (BauNVO)
- Bauprüfverordnung (BauPrüfVO)
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW)
- Gebührenkatalog
- Vordruck Bauantrag,
- Auszüge aus dem Katasterwerk (Auszug aus der Liegenschaftskarte/Flurkarte und der Deutschen Grundkarte),
- Lageplan im Maßstab nicht kleiner als 1:500,
- Bauzeichnungen (Grundriss, Schnitt, Ansicht) im Maßstab 1:100,
- Baubeschreibung und bei gewerblichen oder landwirtschaftlichen Betrieben die Betriebsbeschreibung,
- Berechnungen und Angaben zur Kostenermittlung,
- Nachweise der Standsicherheit und des Schallschutzes,
- Artenschutzprüfung,
- Nachweis der Gebäudeklasse.
Je nach Bauvorhaben können noch weitere Unterlagen gefordert werden, zum Beispiel zum Brandschutzkonzept.
Die Gebühren für eine Baugenehmigung betragen mindestens 50 Euro und werden nach den Baukosten ermittelt.
Beispielberechnung Einfamilienhaus:
Umbauter Raum 1000 m³
Rohbaurichtwert Wohnhaus 123 Euro/m³
Rohbausumme: 1000 m³ x 123 Euro = 123.000 Euro
Genehmigungsgebühr: 6 Promille der auf 500 Euro aufgerundeten Rohbausumme.
123.000 x 6/1000 = 738 Euro
> Gebühr ist auf 0,50 Euro abzurunden!
Zahlungsarten: Überweisung
Über den Bauantrag wird, nachdem dieser vollständig vorliegt, im Regelfall innnerhalb von 40 Werktagen entschieden.
- Website "Sanieren mit Zukunft" - Hier finden Sie neutrale und unabhängige Experten im Kreis-Soest für energetische Sanierungen und die Planung generationen-gerechter Gebäude.
- Deutsch: Rauchmelder sind Lebensretter
- Englisch: Smoke detectors save lives
- Polnisch: Czujniki dymu ratują życie
- Russisch: Дымовые извещатели спасают жизнь
- Türkisch: Duman dedektörü hayat kurtarır
- Landesbauordnung (BauO NRW)
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Baunutzungsverordnung (BauNVO)
- Bauprüfverordnung (BauPrüfVO)
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW)
- Errichtung eines Ersatzwohngebäudes
- Informationen für die Aufstellung Fliegender Bauten
- Integriertes Bauportal
- Investorenleitfaden
- Nutzungsänderung eines landwirtschaftlichen Gebäudes
- Nachweis der eigenen Futtergrundlage
- Nachweis der Gebäudeklasse
- Erklärung über die Beauftragung eines qualifizierten Tragwerksplaners
- Bescheinigung des qualifizierten Tragwerksplaners über stichprobenhafte Kontrollen
- Einfaches Baugenehmigungsverfahren
- Baugenehmigung
- Bauantrag Werbeanlage
- Artenschutzprüfung bei Bauvorhaben
- Antrag auf Genehmigungsfreistellung
- Baubeschreibung
- Betriebsbeschreibung für gewerbliche Anlagen
- Betriebsbeschreibung land- und forstwirtschaftliche Anlage
- Architektenvollmacht zur Teilnahme am digitalen Baugenehmigungsverfahren
- Antrag auf Abweichung, Ausnahme und Befreiung
- Antrag auf Befreiung
- Berechnung des umbauten Raumes nach DIN 277
- Berechnung des höchstgelegenen Aufenthaltraums
- Berechnung des Maßes der baulichen Nutzung
- Wohnflächenberechnung
- Erklärung Errichtung einer zweiten Wohneinheit für Familienangehörige
- Energiebedarfsausweis § 13 EnEV
- Wärmebedarfsausweis nach § 13 EnEV
- Brandschutznachweis kleine Sonderbauten
- Erklärung zum Standsicherheitsnachweis
- Vollmachtserklärung des Bauherrn
- Nachbarzustimmung
- Baubeginnanzeige (dieses Formular können Sie online einreichen)
- Anzeige Rohbaufertigstellung (dieses Formular können Sie online einreichen)
- Anzeige der abschließenden Fertigstellung (dieses Formular können Sie online einreichen)
- Übereinstimmungserklärung
- Antrag auf Gebäudeeinmessung
- Anzeige der Beseitigung von Anlagen
Für den Neubau, den Umbau, die Nutzungsänderung und den Abbruch baulicher Anlagen wird eine Baugenehmigung benötigt. Der Kreis Soest erteilt als untere Bauaufsichtsbehörde für das gesamte Kreisgebiet Baugenehmigungen außer für Vorhaben in den Städten Lippstadt, Soest, Warstein und Werl. In einigen Fällen wird ausnahmsweise keine Baugenehmigung benötigt, wie zum Beispiel bei Schutzhütten für Wanderer, Blitzschutzanlagen oder nicht überdachten Stellplätze bis zu 100 Quadratmetern.
Ziel des Kreises ist es, jeden Antrag auf Baugenehmigung innerhalb von 40 Tagen nach Eingang aller nötigen Unterlagen und Abschluss des Beteiligungsverfahrens zu bearbeiten.
Eine erteilte Baugenehmigung erlischt, wenn nicht binnen drei Jahren mit der Ausführung des Bauvorhabens begonnen wird oder die Bauausführung für ein Jahr unterbrochen wird. Auf schriftlichen Antrag kann die Baugenehmigung jeweils um ein Jahr verlängert werden.
Entwurfsverfasser – also Architekten oder Bauingenieure – haben über das Integrierte Bauportal die Möglichkeit, Bauanträge online mit digitaler Signatur zu stellen.
- Landesbauordnung (BauO NRW)
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Baunutzungsverordnung (BauNVO)
- Bauprüfverordnung (BauPrüfVO)
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW)
- Gebührenkatalog
- Vordruck Bauantrag,
- Auszüge aus dem Katasterwerk (Auszug aus der Liegenschaftskarte/Flurkarte und der Deutschen Grundkarte),
- Lageplan im Maßstab nicht kleiner als 1:500,
- Bauzeichnungen (Grundriss, Schnitt, Ansicht) im Maßstab 1:100,
- Baubeschreibung und bei gewerblichen oder landwirtschaftlichen Betrieben die Betriebsbeschreibung,
- Berechnungen und Angaben zur Kostenermittlung,
- Nachweise der Standsicherheit und des Schallschutzes,
- Artenschutzprüfung,
- Nachweis der Gebäudeklasse.
Je nach Bauvorhaben können noch weitere Unterlagen gefordert werden, zum Beispiel zum Brandschutzkonzept.
Die Gebühren für eine Baugenehmigung betragen mindestens 50 Euro und werden nach den Baukosten ermittelt.
Beispielberechnung Einfamilienhaus:
Umbauter Raum 1000 m³
Rohbaurichtwert Wohnhaus 123 Euro/m³
Rohbausumme: 1000 m³ x 123 Euro = 123.000 Euro
Genehmigungsgebühr: 6 Promille der auf 500 Euro aufgerundeten Rohbausumme.
123.000 x 6/1000 = 738 Euro
> Gebühr ist auf 0,50 Euro abzurunden!
Zahlungsarten: Überweisung
Über den Bauantrag wird, nachdem dieser vollständig vorliegt, im Regelfall innnerhalb von 40 Werktagen entschieden.
- Website "Sanieren mit Zukunft" - Hier finden Sie neutrale und unabhängige Experten im Kreis-Soest für energetische Sanierungen und die Planung generationen-gerechter Gebäude.
- Deutsch: Rauchmelder sind Lebensretter
- Englisch: Smoke detectors save lives
- Polnisch: Czujniki dymu ratują życie
- Russisch: Дымовые извещатели спасают жизнь
- Türkisch: Duman dedektörü hayat kurtarır
- Landesbauordnung (BauO NRW)
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Baunutzungsverordnung (BauNVO)
- Bauprüfverordnung (BauPrüfVO)
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW)
- Errichtung eines Ersatzwohngebäudes
- Informationen für die Aufstellung Fliegender Bauten
- Integriertes Bauportal
- Investorenleitfaden
- Nutzungsänderung eines landwirtschaftlichen Gebäudes
- Nachweis der eigenen Futtergrundlage
- Nachweis der Gebäudeklasse
- Erklärung über die Beauftragung eines qualifizierten Tragwerksplaners
- Bescheinigung des qualifizierten Tragwerksplaners über stichprobenhafte Kontrollen
- Einfaches Baugenehmigungsverfahren
- Baugenehmigung
- Bauantrag Werbeanlage
- Artenschutzprüfung bei Bauvorhaben
- Antrag auf Genehmigungsfreistellung
- Baubeschreibung
- Betriebsbeschreibung für gewerbliche Anlagen
- Betriebsbeschreibung land- und forstwirtschaftliche Anlage
- Architektenvollmacht zur Teilnahme am digitalen Baugenehmigungsverfahren
- Antrag auf Abweichung, Ausnahme und Befreiung
- Antrag auf Befreiung
- Berechnung des umbauten Raumes nach DIN 277
- Berechnung des höchstgelegenen Aufenthaltraums
- Berechnung des Maßes der baulichen Nutzung
- Wohnflächenberechnung
- Erklärung Errichtung einer zweiten Wohneinheit für Familienangehörige
- Energiebedarfsausweis § 13 EnEV
- Wärmebedarfsausweis nach § 13 EnEV
- Brandschutznachweis kleine Sonderbauten
- Erklärung zum Standsicherheitsnachweis
- Vollmachtserklärung des Bauherrn
- Nachbarzustimmung
- Baubeginnanzeige (dieses Formular können Sie online einreichen)
- Anzeige Rohbaufertigstellung (dieses Formular können Sie online einreichen)
- Anzeige der abschließenden Fertigstellung (dieses Formular können Sie online einreichen)
- Übereinstimmungserklärung
- Antrag auf Gebäudeeinmessung
- Anzeige der Beseitigung von Anlagen
Für den Neubau, den Umbau, die Nutzungsänderung und den Abbruch baulicher Anlagen wird eine Baugenehmigung benötigt. Der Kreis Soest erteilt als untere Bauaufsichtsbehörde für das gesamte Kreisgebiet Baugenehmigungen außer für Vorhaben in den Städten Lippstadt, Soest, Warstein und Werl. In einigen Fällen wird ausnahmsweise keine Baugenehmigung benötigt, wie zum Beispiel bei Schutzhütten für Wanderer, Blitzschutzanlagen oder nicht überdachten Stellplätze bis zu 100 Quadratmetern.
Ziel des Kreises ist es, jeden Antrag auf Baugenehmigung innerhalb von 40 Tagen nach Eingang aller nötigen Unterlagen und Abschluss des Beteiligungsverfahrens zu bearbeiten.
Eine erteilte Baugenehmigung erlischt, wenn nicht binnen drei Jahren mit der Ausführung des Bauvorhabens begonnen wird oder die Bauausführung für ein Jahr unterbrochen wird. Auf schriftlichen Antrag kann die Baugenehmigung jeweils um ein Jahr verlängert werden.
Entwurfsverfasser – also Architekten oder Bauingenieure – haben über das Integrierte Bauportal die Möglichkeit, Bauanträge online mit digitaler Signatur zu stellen.
- Landesbauordnung (BauO NRW)
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Baunutzungsverordnung (BauNVO)
- Bauprüfverordnung (BauPrüfVO)
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW)
- Gebührenkatalog
- Vordruck Bauantrag,
- Auszüge aus dem Katasterwerk (Auszug aus der Liegenschaftskarte/Flurkarte und der Deutschen Grundkarte),
- Lageplan im Maßstab nicht kleiner als 1:500,
- Bauzeichnungen (Grundriss, Schnitt, Ansicht) im Maßstab 1:100,
- Baubeschreibung und bei gewerblichen oder landwirtschaftlichen Betrieben die Betriebsbeschreibung,
- Berechnungen und Angaben zur Kostenermittlung,
- Nachweise der Standsicherheit und des Schallschutzes,
- Artenschutzprüfung,
- Nachweis der Gebäudeklasse.
Je nach Bauvorhaben können noch weitere Unterlagen gefordert werden, zum Beispiel zum Brandschutzkonzept.
Die Gebühren für eine Baugenehmigung betragen mindestens 50 Euro und werden nach den Baukosten ermittelt.
Beispielberechnung Einfamilienhaus:
Umbauter Raum 1000 m³
Rohbaurichtwert Wohnhaus 123 Euro/m³
Rohbausumme: 1000 m³ x 123 Euro = 123.000 Euro
Genehmigungsgebühr: 6 Promille der auf 500 Euro aufgerundeten Rohbausumme.
123.000 x 6/1000 = 738 Euro
> Gebühr ist auf 0,50 Euro abzurunden!
Zahlungsarten: Überweisung
Über den Bauantrag wird, nachdem dieser vollständig vorliegt, im Regelfall innnerhalb von 40 Werktagen entschieden.
- Website "Sanieren mit Zukunft" - Hier finden Sie neutrale und unabhängige Experten im Kreis-Soest für energetische Sanierungen und die Planung generationen-gerechter Gebäude.
- Deutsch: Rauchmelder sind Lebensretter
- Englisch: Smoke detectors save lives
- Polnisch: Czujniki dymu ratują życie
- Russisch: Дымовые извещатели спасают жизнь
- Türkisch: Duman dedektörü hayat kurtarır
- Landesbauordnung (BauO NRW)
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Baunutzungsverordnung (BauNVO)
- Bauprüfverordnung (BauPrüfVO)
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW)
- Errichtung eines Ersatzwohngebäudes
- Informationen für die Aufstellung Fliegender Bauten
- Integriertes Bauportal
- Investorenleitfaden
- Nutzungsänderung eines landwirtschaftlichen Gebäudes
- Nachweis der eigenen Futtergrundlage
- Nachweis der Gebäudeklasse
- Erklärung über die Beauftragung eines qualifizierten Tragwerksplaners
- Bescheinigung des qualifizierten Tragwerksplaners über stichprobenhafte Kontrollen
- Einfaches Baugenehmigungsverfahren
- Baugenehmigung
- Bauantrag Werbeanlage
- Artenschutzprüfung bei Bauvorhaben
- Antrag auf Genehmigungsfreistellung
- Baubeschreibung
- Betriebsbeschreibung für gewerbliche Anlagen
- Betriebsbeschreibung land- und forstwirtschaftliche Anlage
- Architektenvollmacht zur Teilnahme am digitalen Baugenehmigungsverfahren
- Antrag auf Abweichung, Ausnahme und Befreiung
- Antrag auf Befreiung
- Berechnung des umbauten Raumes nach DIN 277
- Berechnung des höchstgelegenen Aufenthaltraums
- Berechnung des Maßes der baulichen Nutzung
- Wohnflächenberechnung
- Erklärung Errichtung einer zweiten Wohneinheit für Familienangehörige
- Energiebedarfsausweis § 13 EnEV
- Wärmebedarfsausweis nach § 13 EnEV
- Brandschutznachweis kleine Sonderbauten
- Erklärung zum Standsicherheitsnachweis
- Vollmachtserklärung des Bauherrn
- Nachbarzustimmung
- Baubeginnanzeige (dieses Formular können Sie online einreichen)
- Anzeige Rohbaufertigstellung (dieses Formular können Sie online einreichen)
- Anzeige der abschließenden Fertigstellung (dieses Formular können Sie online einreichen)
- Übereinstimmungserklärung
- Antrag auf Gebäudeeinmessung
- Anzeige der Beseitigung von Anlagen
Wolfgang
Flecke
Kreishaus
Montag
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag
07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- Telefon
- 02921 30-2447
- wolfgang.flecke@kreis-soest.de
Baugenehmigung
Für den Neubau, den Umbau, die Nutzungsänderung und den Abbruch baulicher Anlagen wird eine Baugenehmigung benötigt. Der Kreis Soest erteilt als untere Bauaufsichtsbehörde für das gesamte Kreisgebiet Baugenehmigungen außer für Vorhaben in den Städten Lippstadt, Soest, Warstein und Werl. In einigen Fällen wird ausnahmsweise keine Baugenehmigung benötigt, wie zum Beispiel bei Schutzhütten für Wanderer, Blitzschutzanlagen oder nicht überdachten Stellplätze bis zu 100 Quadratmetern.
Ziel des Kreises ist es, jeden Antrag auf Baugenehmigung innerhalb von 40 Tagen nach Eingang aller nötigen Unterlagen und Abschluss des Beteiligungsverfahrens zu bearbeiten.
Eine erteilte Baugenehmigung erlischt, wenn nicht binnen drei Jahren mit der Ausführung des Bauvorhabens begonnen wird oder die Bauausführung für ein Jahr unterbrochen wird. Auf schriftlichen Antrag kann die Baugenehmigung jeweils um ein Jahr verlängert werden.
Entwurfsverfasser – also Architekten oder Bauingenieure – haben über das Integrierte Bauportal die Möglichkeit, Bauanträge online mit digitaler Signatur zu stellen.
Onlinedienste
Downloads
- Errichtung eines Ersatzwohngebäudes
- Informationen für die Aufstellung Fliegender Bauten
- Integriertes Bauportal
- Investorenleitfaden
- Nutzungsänderung eines landwirtschaftlichen Gebäudes
- Nachweis der eigenen Futtergrundlage
- Nachweis der Gebäudeklasse
- Erklärung über die Beauftragung eines qualifizierten Tragwerksplaners
- Bescheinigung des qualifizierten Tragwerksplaners über stichprobenhafte Kontrollen
Links
- Website "Sanieren mit Zukunft" - Hier finden Sie neutrale und unabhängige Experten im Kreis-Soest für energetische Sanierungen und die Planung generationen-gerechter Gebäude.
- Deutsch: Rauchmelder sind Lebensretter
- Englisch: Smoke detectors save lives
- Polnisch: Czujniki dymu ratują życie
- Russisch: Дымовые извещатели спасают жизнь
- Türkisch: Duman dedektörü hayat kurtarır
- Landesbauordnung (BauO NRW)
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Baunutzungsverordnung (BauNVO)
- Bauprüfverordnung (BauPrüfVO)
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW)
Notwendige Unterlagen
- Vordruck Bauantrag,
- Auszüge aus dem Katasterwerk (Auszug aus der Liegenschaftskarte/Flurkarte und der Deutschen Grundkarte),
- Lageplan im Maßstab nicht kleiner als 1:500,
- Bauzeichnungen (Grundriss, Schnitt, Ansicht) im Maßstab 1:100,
- Baubeschreibung und bei gewerblichen oder landwirtschaftlichen Betrieben die Betriebsbeschreibung,
- Berechnungen und Angaben zur Kostenermittlung,
- Nachweise der Standsicherheit und des Schallschutzes,
- Artenschutzprüfung,
- Nachweis der Gebäudeklasse.
Je nach Bauvorhaben können noch weitere Unterlagen gefordert werden, zum Beispiel zum Brandschutzkonzept.
Bearbeitungsdauer
Über den Bauantrag wird, nachdem dieser vollständig vorliegt, im Regelfall innnerhalb von 40 Werktagen entschieden.
Kosten
Die Gebühren für eine Baugenehmigung betragen mindestens 50 Euro und werden nach den Baukosten ermittelt.
Beispielberechnung Einfamilienhaus:
Umbauter Raum 1000 m³
Rohbaurichtwert Wohnhaus 123 Euro/m³
Rohbausumme: 1000 m³ x 123 Euro = 123.000 Euro
Genehmigungsgebühr: 6 Promille der auf 500 Euro aufgerundeten Rohbausumme.
123.000 x 6/1000 = 738 Euro
> Gebühr ist auf 0,50 Euro abzurunden!
Zahlungsarten: Überweisung
Rechtsgrundlagen
- Landesbauordnung (BauO NRW)
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Baunutzungsverordnung (BauNVO)
- Bauprüfverordnung (BauPrüfVO)
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW)
- Gebührenkatalog
Kontakt
Infoboxen
Sanieren mit Zukunft
Auf der Website "Sanieren mit Zukunft" finden Bürger neutrale und unabhängige Experten für energetische Sanierungen und die Planung generationen-
gerechter Gebäude.