Die Abteilung Bauen und Immissionsschutz der Kreisverwaltung Soest bietet Entwurfsverfassern (Architekten oder Bauingenieuren) über das Integrierte Bauportal die Möglichkeit, Bauanträge online mit digitaler Signatur zu stellen. Für die Online-Auskunft erhalten alle Antragsteller zusammen mit einer Eingangsbestätigung ihre persönlichen Zugangsdaten. Um das Integrierte Bauportal nutzen zu können, wird ein Lesegerät und eine Signaturkarte benötigt.
Lesegeräte sind im Fachhandel erhältlich, Signaturkarten über sogenannte TrustCenter. Trust Center bescheinigen in elektronischen Kommunikationsprozessen die Identität von Kommunikationspartnern.
Das integrierte Bauportal
Das Integrierte Bauportal ist eine Kommunikationszentrale für alle Personen und Fachstellen, die am Genehmigungsverfahren beteiligt sind. Die Kommunikation und Übertragung der Dokumente erfolgt über eine SSL-verschlüsselte Internetverbindung. Damit kann der Antrag komplett elektronisch bearbeitet werden.
Besserer Service mit Digitaler Status Ampel
Anhand der "Digitalen Status Ampel (DSA)" können Antragsteller und Entwurfsverfasser wie bei einer normalen Ampel - von Rot nach Grün - den Bearbeitungsstand ihres Bauantrags ablesen - auch außerhalb der Öffnungszeiten. Die Status-Ampel zeigt jeden neuen Bearbeitungsstand mit Uhrzeit an. Antragsteller erhalten bei Änderungen automatisch eine E-Mail.
Das Integrierte Bauportal informiert außerdem über
- den verantwortlichen Sachbearbeiter oder die verantwortliche Sachbearbeiterin,
- die Chronologie des Antrages,
- die laufende Behördenbeteiligung und
- alle vorliegenden Bauantragsunterlagen.
Baubeginn und die Rohbau- und Schlussbesichtigung können über das Bauportal angezeigt werden.
Freischaltung beantragen
Die Funktionen stehen nach Freischaltung durch die Abteilung Bauen und Immissionsschutz zur Verfügung (siehe nachfolgende Links). Für die Teilnahme am digitalen Baugenehmigungsverfahren ist eine ausgedruckte und unterschriebene Vollmacht notwendig, wenn die Bauherrschaft eine Entwurfsverfasserin / einen Entwurfsverfasser bevollmächtigt, am digitalen Baugenehmigungsverfahren teilzunehmen und die notwendigen Bauvorlagen im Rahmen des digitalen Verfahrens bei der zuständigen Behörde einzureichen. Den Link zur Vollmacht finden Sie unter den Links. Bitte senden Sie dieses Dokument unterschrieben per Briefpost an die im Vordruck angegebene Anschrift.
- Landesbauordnung (BauO NRW)
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Baunutzungsverordnung (BauNVO)
- Bauprüfverordnung (BauPrüfVO)
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW)
- Gebührenkatalog
- Auskunft für Bauherren
- Auskunft und Antragstellung für Architekten mit Digitaler Signatur
- Auskunft und Antragstellung für Architekten ohne Digitale Signatur
- Auskunft für Fachbehörden
- Überprüfung der digitalen Signatur mit SecSigner
- Grundlagen der digitalen Signatur
- Anleitung für die Bauantragstellung ohne digitale Signatur
- Handbuch Bauantragsstellung Bauherr
- Handbuch Bauantragsstellung Architekten
- Integriertes Bauportal - Beschreibung der Anwendung
- Infoflyer "Digitale Signatur im Baugenehmigungsverfahren"
- Wohnflächenberechnung für Bauvorhaben nach §35 Abs. 4 Nr.5 BauGB
- Investorenleitfaden
- Erweiterung eines Wohnhauses auf höchstens zwei Wohneinheiten (§35 (4) Nr. 5 BauGB)
- Errichtung eines Ersatzwohngebäudes (§35 (4) Nr. 2 BauGB)
- Nutzungsänderung eines ehemals privilegiert landwirtschaftlich genutzten Gebäudes (§35 (4) Nr.1 BauGB)
- Begriff des Doppelhauses
- Industriebaurichtlinie - Planungshilfe zum Brandschutz (Erläuterungen)
- Industriebaurichtlinie - Planungshilfe zum Brandschutz (Berechnungsbeispiele)
- Informationen für die Aufstellung fliegender Bauten
Kirchhoff
Kreishaus
Montag
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag
07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- Telefon
- 02921 30-2425
- bauaufsicht@kreis-soest.de
Bauantrag online stellen
Die Abteilung Bauen und Immissionsschutz der Kreisverwaltung Soest bietet Entwurfsverfassern (Architekten oder Bauingenieuren) über das Integrierte Bauportal die Möglichkeit, Bauanträge online mit digitaler Signatur zu stellen. Für die Online-Auskunft erhalten alle Antragsteller zusammen mit einer Eingangsbestätigung ihre persönlichen Zugangsdaten. Um das Integrierte Bauportal nutzen zu können, wird ein Lesegerät und eine Signaturkarte benötigt.
Lesegeräte sind im Fachhandel erhältlich, Signaturkarten über sogenannte TrustCenter. Trust Center bescheinigen in elektronischen Kommunikationsprozessen die Identität von Kommunikationspartnern.
Das integrierte Bauportal
Das Integrierte Bauportal ist eine Kommunikationszentrale für alle Personen und Fachstellen, die am Genehmigungsverfahren beteiligt sind. Die Kommunikation und Übertragung der Dokumente erfolgt über eine SSL-verschlüsselte Internetverbindung. Damit kann der Antrag komplett elektronisch bearbeitet werden.
Besserer Service mit Digitaler Status Ampel
Anhand der "Digitalen Status Ampel (DSA)" können Antragsteller und Entwurfsverfasser wie bei einer normalen Ampel - von Rot nach Grün - den Bearbeitungsstand ihres Bauantrags ablesen - auch außerhalb der Öffnungszeiten. Die Status-Ampel zeigt jeden neuen Bearbeitungsstand mit Uhrzeit an. Antragsteller erhalten bei Änderungen automatisch eine E-Mail.
Das Integrierte Bauportal informiert außerdem über
- den verantwortlichen Sachbearbeiter oder die verantwortliche Sachbearbeiterin,
- die Chronologie des Antrages,
- die laufende Behördenbeteiligung und
- alle vorliegenden Bauantragsunterlagen.
Baubeginn und die Rohbau- und Schlussbesichtigung können über das Bauportal angezeigt werden.
Freischaltung beantragen
Die Funktionen stehen nach Freischaltung durch die Abteilung Bauen und Immissionsschutz zur Verfügung (siehe nachfolgende Links). Für die Teilnahme am digitalen Baugenehmigungsverfahren ist eine ausgedruckte und unterschriebene Vollmacht notwendig, wenn die Bauherrschaft eine Entwurfsverfasserin / einen Entwurfsverfasser bevollmächtigt, am digitalen Baugenehmigungsverfahren teilzunehmen und die notwendigen Bauvorlagen im Rahmen des digitalen Verfahrens bei der zuständigen Behörde einzureichen. Den Link zur Vollmacht finden Sie unter den Links. Bitte senden Sie dieses Dokument unterschrieben per Briefpost an die im Vordruck angegebene Anschrift.
Onlinedienste
Downloads
- Anleitung für die Bauantragstellung ohne digitale Signatur
- Handbuch Bauantragsstellung Bauherr
- Handbuch Bauantragsstellung Architekten
- Integriertes Bauportal - Beschreibung der Anwendung
- Infoflyer "Digitale Signatur im Baugenehmigungsverfahren"
- Wohnflächenberechnung für Bauvorhaben nach §35 Abs. 4 Nr.5 BauGB
- Investorenleitfaden
- Erweiterung eines Wohnhauses auf höchstens zwei Wohneinheiten (§35 (4) Nr. 5 BauGB)
- Errichtung eines Ersatzwohngebäudes (§35 (4) Nr. 2 BauGB)
- Nutzungsänderung eines ehemals privilegiert landwirtschaftlich genutzten Gebäudes (§35 (4) Nr.1 BauGB)
- Begriff des Doppelhauses
- Industriebaurichtlinie - Planungshilfe zum Brandschutz (Erläuterungen)
- Industriebaurichtlinie - Planungshilfe zum Brandschutz (Berechnungsbeispiele)
- Informationen für die Aufstellung fliegender Bauten
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Auf der Website "Sanieren mit Zukunft" finden Bürger neutrale und unabhängige Experten für energetische Sanierungen und die Planung generationen-
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