Aufenthaltserlaubnis – Elternnachzug zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen
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Eltern von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen können nach Deutschland nachziehen. Voraussetzung hierfür ist, dass bislang kein sorgeberechtigter Elternteil in Deutschland wohnt. Der Nachzug von Geschwisterkindern ist in der Regel nicht möglich.
Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis
Die Aufenthaltserlaubnis zur Familienzusammenführung kann Ihnen maximal für die Dauer der Aufenthaltserlaubnis Ihres Kindes erteilt werden. Zudem ist die Erteilung und Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Ihres Kindes möglich. Das Ablaufdatum der Aufenthaltserlaubnis darf die Gültigkeit des zugehörigen Passdokumentes jedoch nicht überschreiten.
Erwerbstätigkeit
Mit der Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Familienzusammenführung ist Ihnen die Ausübung einer Erwerbstätigkeit erlaubt. Das bedeutet, dass Sie einer Beschäftigung nachgehen oder sich selbstständig machen können.
Notwendige Unterlagen
Für die Erteilung und Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Familienzusammenführung zu einem unbegleiteten minderjährigen Flüchtling übersenden Sie bitte die folgenden Unterlagen - sofern sie uns noch nicht vorliegen:
- Kopie des gültigen Passes
- aktuelles Passfoto
- Geburtsurkunde des Kindes
- Nachweis über Ihre Krankenversicherung
- ein ausgefülltes Antragsformular
- Nachweis über die Sicherstellung des Lebensunterhaltes (z.B. Sozialhilfebescheid)
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, werden wir Sie darauf hinweisen.
Bitte beachten Sie: Für die Erteilung und Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist ein Termin erforderlich. Wenn Sie die Antragsunterlagen vollständig per Post oder elektronisch eingereicht haben, werden diese von uns geprüft. Einen Termin erhalten Sie von uns nach der Prüfung Ihres Anliegens.
Bearbeitungsdauer
- Bis zu 12 Wochen
Kosten
- 100 Euro für die Ersterteilung (50 Euro bei Kindern)
- 93 Euro für eine Verlängerung (46,50 Euro bei Kindern)
Zahlungsarten:
- Girocard mit PIN (keine GeldKarte)
- Kreditkarte (Master und VISA)
- Debitkarte (Maestro und V-PAY)
Rechtsgrundlagen
Kontakt
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge besteht die Möglichkeit, dass die Eltern nach Deutschland nachziehen. Voraussetzung hierfür ist, dass bislang kein personensorgeberechtigter Elternteil in Deutschland wohnt.
Der Nachzug von Geschwisterkindern ist in der Regel nicht möglich.
Was muss ich einreichen?
Für die Erteilung und Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Familienzusammenführung zu einem unbegleiteten minderjährigen Flüchtling übersenden Sie bitte die folgenden Unterlagen (sofern sie uns noch nicht vorliegen):
- Kopie des gültigen Passes
- aktuelles Passfoto
- Geburtsurkunde des Kindes
- Nachweis über Ihre Krankenversicherung
- ein ausgefülltes Antragsformular
- Nachweis über die Sicherstellung des Lebensunterhaltes (z.B. Sozialhilfebescheid)
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, werden wir Sie darauf hinweisen.
Bitte beachten: Für die Erteilung und Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist ein Termin erforderlich. Wenn Sie die Antragsunterlagen vollständig per Post oder elektronisch eingereicht haben, werden diese von uns geprüft. Einen Termin erhalten Sie von uns nach der Prüfung Ihres Anliegens.
Gebühren:
- 100 € für die Ersterteilung (50 € bei Kindern)
- 93 € für eine Verlängerung (46,50 € bei Kindern)
Zahlungsarten:
- Girocard mit PIN (keine GeldKarte)
- Kreditkarte (Master und VISA)
- Debitkarte (Maestro und V-PAY)
Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis
Die Aufenthaltserlaubnis zur Familienzusammenführung kann Ihnen maximal für die Dauer der Aufenthaltserlaubnis Ihres Kindes erteilt werden. Zudem ist die Erteilung und Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Ihres Kindes möglich. Das Ablaufdatum der Aufenthaltserlaubnis darf die Gültigkeit des zugehörigen Passdokumentes jedoch nicht überschreiten.
Erwerbstätigkeit
Mit der Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Familienzusammenführung ist Ihnen die Ausübung einer Erwerbstätigkeit erlaubt. Das bedeutet, dass Sie einer Beschäftigung nachgehen oder sich selbstständig machen können.
Eigenständiges Aufenthaltsrecht
Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis aus einem der folgenden Gründe haben und die familiäre Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht, können Sie vielleicht eine Aufenthaltserlaubnis als eigenständiges Aufenthaltsrecht erhalten.
Zunächst müssten Sie aktuell im Besitz einer der folgenden Aufenthaltserlaubnisse sein:
- Familienzusammenführung zum deutschen Ehegatten (§ 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AufenthG)
- Familienzusammenführung zum ausländischen Ehegatten (§ 30 Abs. 1 AufenthG)
- Familienzusammenführung als sonstiger Familienangehöriger (§ 36 Abs. 2 AufenthG)
Zudem müsste die familiäre Lebensgemeinschaft drei Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet bestanden haben oder Ihr Familienangehöriger gestorben sein, während die familiäre Lebensgemeinschaft bestand.
Von dem dreijährigen Bestehen der ehelichen Lebensgemeinschaft kann im Ausnahmefall abgesehen werden (z.B. aufgrund von häuslicher Gewalt).
Die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis erfolgt im ersten Jahr nach der Trennung ohne die Sicherstellung des Lebensunterhaltes. Anschließend müssen Sie Ihren Lebensunterhalt ohne öffentliche Mittel sicherstellen können.
Was muss ich einreichen?
Wenn Sie die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis als eigenständiges Aufenthaltsrecht beantragen wollen, übersenden Sie bitte die folgenden Unterlagen (sofern sie uns noch nicht vorliegen):
- Kopie Ihres gültigen Reisepasses
- ein aktuelles Passfoto
- ein ausgefülltes Antragsformular
- Mietvertrag (und aktuelle Mietbescheinigung, sofern vorhanden)
- Nachweis über die Sicherstellung des Lebensunterhaltes (z.B., Arbeitsvertrag, Gehaltsabrechnungen, Sozialhilfebescheid)
- Nachweis über Ihre Krankenversicherung
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, werden wir Sie darauf hinweisen.
Bitte beachten: Für die Erteilung und Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist ein Termin erforderlich. Wenn Sie die Antragsunterlagen vollständig per Post oder elektronisch eingereicht haben, werden diese von uns geprüft. Einen Termin erhalten Sie von uns nach der Prüfung Ihres Anliegens.
Gebühr: bis zu 100,00 €
Für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge besteht die Möglichkeit, dass die Eltern nach Deutschland nachziehen. Voraussetzung hierfür ist, dass bislang kein personensorgeberechtigter Elternteil in Deutschland wohnt.
Der Nachzug von Geschwisterkindern ist in der Regel nicht möglich.
Was muss ich einreichen?
Für die Erteilung und Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Familienzusammenführung zu einem unbegleiteten minderjährigen Flüchtling übersenden Sie bitte die folgenden Unterlagen (sofern sie uns noch nicht vorliegen):
- Kopie des gültigen Passes
- aktuelles Passfoto
- Geburtsurkunde des Kindes
- Nachweis über Ihre Krankenversicherung
- ein ausgefülltes Antragsformular
- Nachweis über die Sicherstellung des Lebensunterhaltes (z.B. Sozialhilfebescheid)
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, werden wir Sie darauf hinweisen.
Bitte beachten: Für die Erteilung und Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist ein Termin erforderlich. Wenn Sie die Antragsunterlagen vollständig per Post oder elektronisch eingereicht haben, werden diese von uns geprüft. Einen Termin erhalten Sie von uns nach der Prüfung Ihres Anliegens.
Gebühren:
- 100 € für die Ersterteilung (50 € bei Kindern)
- 93 € für eine Verlängerung (46,50 € bei Kindern)
Zahlungsarten:
- Girocard mit PIN (keine GeldKarte)
- Kreditkarte (Master und VISA)
- Debitkarte (Maestro und V-PAY)
Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis
Die Aufenthaltserlaubnis zur Familienzusammenführung kann Ihnen maximal für die Dauer der Aufenthaltserlaubnis Ihres Kindes erteilt werden. Zudem ist die Erteilung und Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Ihres Kindes möglich. Das Ablaufdatum der Aufenthaltserlaubnis darf die Gültigkeit des zugehörigen Passdokumentes jedoch nicht überschreiten.
Erwerbstätigkeit
Mit der Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Familienzusammenführung ist Ihnen die Ausübung einer Erwerbstätigkeit erlaubt. Das bedeutet, dass Sie einer Beschäftigung nachgehen oder sich selbstständig machen können.
Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis
Die Aufenthaltserlaubnis als eigenständiges Aufenthaltsrecht wird Ihnen zunächst für ein Jahr erteilt und anschließend für jeweils maximal zwei Jahre verlängert. Das Ablaufdatum der Aufenthaltserlaubnis darf die Gültigkeit des zugehörigen Passdokumentes jedoch nicht überschreiten.
Erwerbstätigkeit
Mit der Aufenthaltserlaubnis als eigenständiges Aufenthaltsrecht ist Ihnen die Ausübung einer Erwerbstätigkeit erlaubt. Das bedeutet, dass Sie einer Beschäftigung nachgehen oder sich selbstständig machen können.