Aufenthaltserlaubnis – Elternnachzug zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen

Eltern von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen können nach Deutschland nachziehen. Voraussetzung hierfür ist, dass bislang kein sorgeberechtigter Elternteil in Deutschland wohnt. Der Nachzug von Geschwisterkindern ist in der Regel nicht möglich.

Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis

Die Aufenthaltserlaubnis zur Familienzusammenführung kann Ihnen maximal für die Dauer der Aufenthaltserlaubnis Ihres Kindes erteilt werden. Zudem ist die Erteilung und Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Ihres Kindes möglich. Das Ablaufdatum der Aufenthaltserlaubnis darf die Gültigkeit des zugehörigen Passdokumentes jedoch nicht überschreiten.

Erwerbstätigkeit

Mit der Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Familienzusammenführung ist Ihnen die Ausübung einer Erwerbstätigkeit erlaubt. Das bedeutet, dass Sie einer Beschäftigung nachgehen oder sich selbstständig machen können.

Für die Erteilung und Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Familienzusammenführung zu einem unbegleiteten minderjährigen Flüchtling übersenden Sie bitte die folgenden Unterlagen - sofern sie uns noch nicht vorliegen:

  • Kopie des gültigen Passes
  • aktuelles Passfoto
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Nachweis über Ihre Krankenversicherung
  • ein ausgefülltes Antragsformular
  • Nachweis über die Sicherstellung des Lebensunterhaltes (z.B. Sozialhilfebescheid)

Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, werden wir Sie darauf hinweisen.

Bitte beachten Sie: Für die Erteilung und Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist ein Termin erforderlich. Wenn Sie die Antragsunterlagen vollständig per Post oder elektronisch eingereicht haben, werden diese von uns geprüft. Einen Termin erhalten Sie von uns nach der Prüfung Ihres Anliegens.

  • Bis zu 12 Wochen
  • 100 Euro für die Ersterteilung (50 Euro bei Kindern)
  • 93 Euro für eine Verlängerung (46,50 Euro bei Kindern)

Zahlungsarten:

  • Girocard mit PIN (keine GeldKarte)
  • Kreditkarte (Master und VISA)
  • Debitkarte (Maestro und V-PAY)
  1. 02921 30-3090
  2. aufenthalt@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Ordnungsangelegenheiten
    Osthofen-Thomä-Wallstraße 2
    59494 Soest
  5. Details