Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sachgebiets Arzneimittel-, Apotheken- und Gefahrstoffüberwachung besichtigen insbesondere zum Schutz der Verbraucher regelmäßig Betriebe und Einrichtungen, die Arzneimittel, Betäubungsmittel oder Gefahrstoffe lagern oder diese im Einzelhandel an Endverbraucher abgeben. Die wichtigsten dieser Betriebe und Einrichtungen sind Krankenhäuser, Apotheken, Arztpraxen, Heime, Drogeriemärkte, Reformhäuser, Baumärkte und Landhandelsbetriebe.
Außerdem erteilt das Sachgebiet auf Antrag die zum Betreiben einer Apotheke erforderliche Erlaubnis und genehmigt Verträge zur Versorgung von Krankenhäusern und Alten- und Pflegeheimen mit Arzneimitteln. Es stellt auch die Erlaubnis zum Handel mit giftigen und sehr giftigen Gefahrstoffen aus, beglaubigt Bescheinigungen für die Mitnahme von Betäubungsmitteln bei Auslandsreisen, berät zur Mitnahme von Arzneimitteln auf Reisen und arbeitet beim Import von Arzneimitteln mit dem Zoll zusammen.
Sprechstunde
Grundsätzlich besteht jederzeit die Möglichkeit, nach Vereinbarung ein vertrauliches Gespräch zu führen. Die all- gemeine Sprechstunde findet immer Montags von 9.30 bis 12.30 Uhr statt.
- Apothekengesetz
- Apothekenbetriebsordnung
- Arzneimittelgesetz
- Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel
- Betäubungsmittelgesetz
- Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung
- Chemikaliengesetz
- Gefahrstoffverordnung
- Chemikalien-Verbotsverordnung
Informationen zu notwendigen Unterlagen erteilen die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Für die Besichtigungstätigkeit, Genehmigung von Versorgungsverträgen und die Erteilung der Erlaubnisse werden grundsätzlich Gebühren erhoben. Die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geben Auskunft zur Gebührenhöhe der einzelnen Dienstleistungen.
Zahlungsarten: Nach Bekanntgabe eines Gebührenbescheides muss die Gebühr überwiesen werden.
Informationen zu Bearbeitungszeiten erteilen die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sachgebiets Arzneimittel-, Apotheken- und Gefahrstoffüberwachung besichtigen insbesondere zum Schutz der Verbraucher regelmäßig Betriebe und Einrichtungen, die Arzneimittel, Betäubungsmittel oder Gefahrstoffe lagern oder diese im Einzelhandel an Endverbraucher abgeben. Die wichtigsten dieser Betriebe und Einrichtungen sind Krankenhäuser, Apotheken, Arztpraxen, Heime, Drogeriemärkte, Reformhäuser, Baumärkte und Landhandelsbetriebe.
Außerdem erteilt das Sachgebiet auf Antrag die zum Betreiben einer Apotheke erforderliche Erlaubnis und genehmigt Verträge zur Versorgung von Krankenhäusern und Alten- und Pflegeheimen mit Arzneimitteln. Es stellt auch die Erlaubnis zum Handel mit giftigen und sehr giftigen Gefahrstoffen aus, beglaubigt Bescheinigungen für die Mitnahme von Betäubungsmitteln bei Auslandsreisen, berät zur Mitnahme von Arzneimitteln auf Reisen und arbeitet beim Import von Arzneimitteln mit dem Zoll zusammen.
Sprechstunde
Grundsätzlich besteht jederzeit die Möglichkeit, nach Vereinbarung ein vertrauliches Gespräch zu führen. Die all- gemeine Sprechstunde findet immer Montags von 9.30 bis 12.30 Uhr statt.
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- Betäubungsmittelgesetz
- Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung
- Chemikaliengesetz
- Gefahrstoffverordnung
- Chemikalien-Verbotsverordnung
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Für die Besichtigungstätigkeit, Genehmigung von Versorgungsverträgen und die Erteilung der Erlaubnisse werden grundsätzlich Gebühren erhoben. Die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geben Auskunft zur Gebührenhöhe der einzelnen Dienstleistungen.
Zahlungsarten: Nach Bekanntgabe eines Gebührenbescheides muss die Gebühr überwiesen werden.
Informationen zu Bearbeitungszeiten erteilen die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sachgebiets Arzneimittel-, Apotheken- und Gefahrstoffüberwachung besichtigen insbesondere zum Schutz der Verbraucher regelmäßig Betriebe und Einrichtungen, die Arzneimittel, Betäubungsmittel oder Gefahrstoffe lagern oder diese im Einzelhandel an Endverbraucher abgeben. Die wichtigsten dieser Betriebe und Einrichtungen sind Krankenhäuser, Apotheken, Arztpraxen, Heime, Drogeriemärkte, Reformhäuser, Baumärkte und Landhandelsbetriebe.
Außerdem erteilt das Sachgebiet auf Antrag die zum Betreiben einer Apotheke erforderliche Erlaubnis und genehmigt Verträge zur Versorgung von Krankenhäusern und Alten- und Pflegeheimen mit Arzneimitteln. Es stellt auch die Erlaubnis zum Handel mit giftigen und sehr giftigen Gefahrstoffen aus, beglaubigt Bescheinigungen für die Mitnahme von Betäubungsmitteln bei Auslandsreisen, berät zur Mitnahme von Arzneimitteln auf Reisen und arbeitet beim Import von Arzneimitteln mit dem Zoll zusammen.
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Grundsätzlich besteht jederzeit die Möglichkeit, nach Vereinbarung ein vertrauliches Gespräch zu führen. Die all- gemeine Sprechstunde findet immer Montags von 9.30 bis 12.30 Uhr statt.
- Apothekengesetz
- Apothekenbetriebsordnung
- Arzneimittelgesetz
- Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel
- Betäubungsmittelgesetz
- Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung
- Chemikaliengesetz
- Gefahrstoffverordnung
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Für die Besichtigungstätigkeit, Genehmigung von Versorgungsverträgen und die Erteilung der Erlaubnisse werden grundsätzlich Gebühren erhoben. Die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geben Auskunft zur Gebührenhöhe der einzelnen Dienstleistungen.
Zahlungsarten: Nach Bekanntgabe eines Gebührenbescheides muss die Gebühr überwiesen werden.
Informationen zu Bearbeitungszeiten erteilen die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sachgebiets Arzneimittel-, Apotheken- und Gefahrstoffüberwachung besichtigen insbesondere zum Schutz der Verbraucher regelmäßig Betriebe und Einrichtungen, die Arzneimittel, Betäubungsmittel oder Gefahrstoffe lagern oder diese im Einzelhandel an Endverbraucher abgeben. Die wichtigsten dieser Betriebe und Einrichtungen sind Krankenhäuser, Apotheken, Arztpraxen, Heime, Drogeriemärkte, Reformhäuser, Baumärkte und Landhandelsbetriebe.
Außerdem erteilt das Sachgebiet auf Antrag die zum Betreiben einer Apotheke erforderliche Erlaubnis und genehmigt Verträge zur Versorgung von Krankenhäusern und Alten- und Pflegeheimen mit Arzneimitteln. Es stellt auch die Erlaubnis zum Handel mit giftigen und sehr giftigen Gefahrstoffen aus, beglaubigt Bescheinigungen für die Mitnahme von Betäubungsmitteln bei Auslandsreisen, berät zur Mitnahme von Arzneimitteln auf Reisen und arbeitet beim Import von Arzneimitteln mit dem Zoll zusammen.
Sprechstunde
Grundsätzlich besteht jederzeit die Möglichkeit, nach Vereinbarung ein vertrauliches Gespräch zu führen. Die all- gemeine Sprechstunde findet immer Montags von 9.30 bis 12.30 Uhr statt.
- Apothekengesetz
- Apothekenbetriebsordnung
- Arzneimittelgesetz
- Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel
- Betäubungsmittelgesetz
- Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung
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Für die Besichtigungstätigkeit, Genehmigung von Versorgungsverträgen und die Erteilung der Erlaubnisse werden grundsätzlich Gebühren erhoben. Die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geben Auskunft zur Gebührenhöhe der einzelnen Dienstleistungen.
Zahlungsarten: Nach Bekanntgabe eines Gebührenbescheides muss die Gebühr überwiesen werden.
Informationen zu Bearbeitungszeiten erteilen die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Sabine
Hachmann-Lichte
Kreishaus
Montag
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag
07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- Telefon
- 02921 30-2825
- sabine.hachmann-lichte@kreis-soest.de
Anja
Breuer
Kreishaus
Montag
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag
07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- Telefon
- 02921 30-2749
Arzneimittel-, Apotheken- und Gefahrstoffüberwachung
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sachgebiets Arzneimittel-, Apotheken- und Gefahrstoffüberwachung besichtigen insbesondere zum Schutz der Verbraucher regelmäßig Betriebe und Einrichtungen, die Arzneimittel, Betäubungsmittel oder Gefahrstoffe lagern oder diese im Einzelhandel an Endverbraucher abgeben. Die wichtigsten dieser Betriebe und Einrichtungen sind Krankenhäuser, Apotheken, Arztpraxen, Heime, Drogeriemärkte, Reformhäuser, Baumärkte und Landhandelsbetriebe.
Außerdem erteilt das Sachgebiet auf Antrag die zum Betreiben einer Apotheke erforderliche Erlaubnis und genehmigt Verträge zur Versorgung von Krankenhäusern und Alten- und Pflegeheimen mit Arzneimitteln. Es stellt auch die Erlaubnis zum Handel mit giftigen und sehr giftigen Gefahrstoffen aus, beglaubigt Bescheinigungen für die Mitnahme von Betäubungsmitteln bei Auslandsreisen, berät zur Mitnahme von Arzneimitteln auf Reisen und arbeitet beim Import von Arzneimitteln mit dem Zoll zusammen.
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Grundsätzlich besteht jederzeit die Möglichkeit, nach Vereinbarung ein vertrauliches Gespräch zu führen. Die all- gemeine Sprechstunde findet immer Montags von 9.30 bis 12.30 Uhr statt.
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
Für die Besichtigungstätigkeit, Genehmigung von Versorgungsverträgen und die Erteilung der Erlaubnisse werden grundsätzlich Gebühren erhoben. Die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geben Auskunft zur Gebührenhöhe der einzelnen Dienstleistungen.
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Rechtsgrundlagen
- Apothekengesetz
- Apothekenbetriebsordnung
- Arzneimittelgesetz
- Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel
- Betäubungsmittelgesetz
- Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung
- Chemikaliengesetz
- Gefahrstoffverordnung
- Chemikalien-Verbotsverordnung