Kfz-Zulassungen und Fahrerlaubnisse Soest
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Kfz-Zulassungen und Fahrerlaubnisse Lippstadt
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Anhänger für Sportzwecke
Anhänger, die ausschließlich für Sportzwecke und Sportgeräte verwendet werden, können ein grünes Kennzeichen erhalten und sind so von der Steuer befreit. Hierzu zählen zum Beispiel Pferdeanhänger und Bootstrailer.
Anhänger für Sportzwecke müssen regelmäßig beim TÜV einer Hauptuntersuchung unterzogen werden und sind über die Haftpflichtversicherung des ziehenden Fahrzeugs versichert. Eine eigene eVB-Nummer ist somit nicht notwendig.
Bitte beachten Sie: Mit einem grünen Kennzeichen dürfen Anhänger ausschließlich für den ausgewiesenen Verwendungszweck genutzt werden. Ansonsten erlischt, mit allen weitreichenden Konsequenzen, die Steuerfreiheit.
Onlinedienste
Notwendige Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief); bei älteren Anhängern die Betriebserlaubnis,
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein); bei älteren Fahrzeugen die Bescheinung über die Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens
- Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung (HU)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass; bei ausländischen Bürgern ein amtlicher Lichtbildausweis oder der elektronische Aufenthaltstitel,
- unterschriebene Vollmacht im Original und Personalausweis/Pass des zukünftigen Halters, wenn dieser nicht persönlich erscheint,
- bei Zulassung auf Minderjährige: Besitz der entsprechenden gültigen Fahrerlaubnis, unterschriebene Einverständnis- und Kostenübernahmeerklärung beider Elternteile im Original sowie deren Personalausweise/Pässe. Hat nur ein Elternteil das Sorgerecht, so wird ein entsprechender Nachweis über das alleinige Sorgerecht für die Zulassung benötigt,
- bei Zulassung auf eine juristische Person: der Personalausweis des Vertretungsberechtigten und ein entsprechender Registerauszug, zum Beispiel Handelsregister, Vereinsregister), aus dem sich die Vertretungsberechtigung ergibt,
- falls der Hauptsitz einer juristischen Person nicht im Kreis Soest liegt, ist ein Nachweis über die Zweigstelle/Nebenstelle im Kreis Soest nachzuweisen (zum Beispiel Gewerbeanmeldung).
Im Regelfall reicht eine leserliche Kopie der benötigten Pässe/Ausweise aus. Diese müssen gültig sein.
Kosten
12,50 Euro bis 40,60 Euro
Sollte bei der Zulassung ein altes Kennzeichen beibehalten werden, ist trotzdem die Gebühr für das Wunschkennzeichen (10,20 Euro) und evtl. die Reservierungsgebühr (2,60 Euro) in Rechnung zu stellen.
Zahlungsarten:
- Girocard mit PIN (keine GeldKarte)
- Kreditkarte (Master und VISA)
- Debitkarte (Maestro und V-PAY)
Die Zahlung mit Karte ist ausdrücklich erwünscht.
Rechtsgrundlagen
- Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)