Pilotprojekt zur Vergrämung von Saatkrähen gestartet

Stadt Soest darf Nester mit nicht bebrüteten Gelegen bis zum 21. April entfernen

Die gezielten Vergrämungsmaßnahmen der Stadt Soest gegen die Saatkrähen an drei ausgewählten Koloniestandorten laufen bereits seit Ende Januar, aber sie können nun mit größerem Druck fortgeführt werden. Der Kommunalbetrieb kann weiterhin Fragmente von neu entstehenden Nestern aus den Baumwipfeln entfernen. Darüber hinaus dürfen ab sofort auch Nester mit unbebrüteten Eiern entfernt werden. Dafür hat der Kreis Soest die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung erteilt. Sie gilt bis zum 21. April.

Diese neue Maßnahme ist Teil eines Pilotprojektes, auf das sich die Stadt Soest, der Kreis Soest als Untere Naturschutzbehörde und das Ministerium des Landes NRW für Umwelt, Naturschutz und Verkehr geeinigt haben. Vorausgegangen waren Gespräche über eine rechtliche Neubewertung der Frage, inwieweit die Eientnahme in die bereits genehmigten Vergrämungsmaßnahmen einbezogen werden können. Am Ende bestand Konsens darüber, dass das Entfernen der Nestfragmente das Bebrüten der Eier faktisch verhindert und somit die nicht bebrüteten Gelege auch entnommen werden dürfen. Darüber hinaus wird die Reaktion der Saatkrähen auf diese neue Maßnahme beobachtet werden, so dass am Ende der Brutsaison feststehen wird, ob dadurch neue Kolonien entstehen oder ob die betroffenen Vögel in bestehende Kolonien ausweichen.

Die Genehmigung zum Entfernen der Krähen-Eier gilt für die drei Nistkolonien Bahnhofsvorplatz, Eisdiele Venezia am Marktplatz und Schulhof der Hannah-Arendt-Gesamtschule. An diesen Standorten besteht jeweils eine besondere hygienische Belastung durch den Kot der Saatkrähen. 

„Das Pilotprojekt ist ein absoluter Erfolg im Sinne der Menschen, die unter dem Kot und Lärm der Saatkrähen leiden“, freut sich Bürgermeister Dr. Eckhard Ruthemeyer über diese neue Entwicklung. „Wir können nun zumindest an drei Standorten den Druck auf die Krähen erhöhen. Ausdrücklich danke ich für diese Möglichkeit dem Kreis Soest und dem Umweltministerium des Landes.“

In der Genehmigung hat der Kreis Soest eine notwendige Güterabwägung getroffen: Einerseits gibt es geltende Schutzvorschriften für besonders geschützte Arten wie die Saatkrähe, andererseits müssen Gefahren für die Gesundheit des Menschen abgewendet werden. „Es sprechen triftige Gründe für das Entfernen von Nestern und auch von Eiern in den drei Bereichen. Das gilt vor allem auch, weil hier Speisen verzehrt werden“, sagt der zuständige Kreis-Umweltdezernent Peter Franken. „Die Gesundheit des Menschen geht vor.“