Zur Verfügung stellt das Geld das Land NRW in seinem umfangreichen Wohnbauförderprogramm: Im Jahr 2024 schüttete die Landesregierung circa 1,7 Milliarden Euro aus. In den Kreis Soest flossen davon 14,2 Millionen Euro für den Neubau und die Modernisierung von bezahlbaren Mietwohnungen und 4,1 Millionen Euro für Einfamilienhäuser.
Der Kreis Soest übernimmt dabei als Bewilligungsbehörde die Aufgabe der Antragsbearbeitung und Bewilligung. „Wir freuen uns, dass wir im Kreis Soest trotz begrenzter Fördermittel Wohnraumangebote für verschiedene Zielgruppen bewilligen konnten – von größeren Familien bis hin zu alleinlebenden Senioren“, stellt Julian Schmidt, Leiter der Abteilung Planung und Entwicklung, fest.
Um möglichst viele Bedarfe zu bedienen, wurden über die Wohnraumförderung Senioren-WGs, ein Frauenhaus, Miet-Einfamilienhäuser und Mietwohnungen in verschiedenen Größen genehmigt. Der 2024 bewilligte Mietwohnraum verteilt sich auf Geseke, Soest, Welver, Warstein, Lippstadt und Ense. Weitere Anträge aus dem restlichen Kreisgebiet liegen vor und sind in Bearbeitung oder die Vorlage der Anträge wird zeitnah erwartet.
„Aufgrund der aktuellen Marktlage ist das Interesse an der Wohnraumförderung durch private Akteure weiterhin hoch“, erklärt Peter Franken, Dezernent für Regionalentwicklung. „Wir wollen die guten Förderergebnisse der vergangenen beiden Jahre auch in Zukunft erreichen, um weiterhin attraktiven bezahlbaren Wohnraum in allen kreisangehörigen Kommunen zu schaffen.“
Auch für das Jahr 2025 zeichnet sich ein positiver Trend ab: Landesweit steht erneut eine Fördersumme in Höhe von 1,7 Milliarden Euro bereit. Abteilungsleiter Julian Schmidt: „Wir erwarten das neue Förderrecht in Kürze. Fest steht bereits: Die Zinssätze für Förderdarlehen liegen weiterhin für die ersten fünf Jahre bei 0 Prozent und danach bis zum Ende der Zweckbindung bei 0,5 Prozent. Hinzu kommen Tilgungsnachlässe bis zu 50 Prozent.“ Die Wohnraumförderung bleibe damit auch für das laufende Jahr sehr interessant.
Das Team der Wohnraumförderung beim Kreis Soest arbeite bereits an den ersten Anträgen. Erfreulich sei insbesondere, dass auch 2025 die Zielgruppenorientierung sehr differenziert sei. So seien neben den bisher gemischten Wohnungsgrößen auch wieder Projekte zum gemeinschaftlichen Wohnen mit Betreuung für Senioren und für Menschen mit Behinderung, ein Studierendenwohnheim und zahlreiche Mehrfamilienhäuser in der Beratung beziehungsweise Bearbeitung.
Informationen zu den Wohnraumförderbestimmungen sowie zusammenfassende Informationen für Investoren gibt es beim Bereich Wohnungswesen der Abteilung Planung und Entwicklung unter wohnungswesen@kreis-soest.de. Beratungstermine werden nach Rücksprache jeweils montags angeboten. Ob eine Förderung im Bereich der Eigentumsförderung möglich ist, sollten interessierte Haushalte zunächst unter dem folgenden Link mit dem Chancenprüfer der NRW.Bank prüfen: https://www.nrwbank.de/de/info-und-service/tools-und-rechner/chancenpruefer/.