Nun liegt es an den Parteien, Wählergruppen sowie den Einzelbewerberinnen und -bewerbern, ihre Wahlvorschläge form- und fristgerecht beim Kreiswahlleiter Volker Topp einzureichen. Nach Fristablauf eingegangene Wahlvorschläge können nicht berücksichtigt werden. Das Kreiswahlbüro empfiehlt, die Wahlvorschläge möglichst früh einzureichen. So können eventuelle Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, noch rechtzeitig behoben werden.
Die Unterlagen sind beim Wahlleiter des Kreises Soest, Hoher Weg 1-3, 59494 Soest einzureichen. Es wird gebeten, für die Abgabe der Wahlvorschläge einen Termin mit dem Kreiswahlbüro unter der Telefonnummer 02921/30-3010 oder per E-Mail an wahlen@kreis-soest.de zu vereinbaren. Ein Vordruck für die Einreichung eines Wahlvorschlags gibt es auf der Internetseite des Kreises Soest unter www.kreis-soest.de (Bundestagswahl im Suchfeld auf der Startseite eingeben).
Auch der weitere Zeitplan ist vergleichsweise knapp bemessen: Über die Zulassung der Wahlvorschläge entscheidet der Kreiswahlausschuss, der für Freitag, 24. Januar, terminiert ist. Anschließend hat gemäß Bundeswahlgesetz der Landeswahlausschuss über Beschwerden gegen die Zurückweisung oder Zulassung von Kreiswahlvorschlägen zu entscheiden. Die Beschwerdesitzung des Landeswahlausschusses findet am 30. Januar statt. Erst danach kann der Druck der Stimmzettel beim Druckdienstleister in Auftrag gegeben werden.