Rettungsdienstbedarfsplan einstimmig beschlossen

Fortschreibung stellt Qualität und Effizienz der Notfallversorgung sicher

Der Kreistag hat am 17. Dezember einstimmig grünes Licht gegeben. Damit kann die Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes nun ab dem 1. Januar in die Tat umgesetzt werden. Ein wichtiger Schritt, um fortlaufend die Qualität und Effizienz der Notfallversorgung im Kreis Soest sicherzustellen. 

Rettungsdienstbedarfsplan beschlossen
Der neu fortgeschriebene Rettungsdienstbedarfsplan kann ab dem 1. Januar in die Tat umgesetzt werden. Dafür gab der Kreistag in seiner Sitzung am 17. Dezember grünes Licht. Foto: Dirk Behrens/ Kreis Soest

Durch die Anpassungen reagiert der Kreis auf aktuelle Herausforderungen: z.B. veränderte Standortanforderungen durch eine höhere Anzahl an Fahrzeugen und Personal, eine immer höhere Auslastung insbesondere im Bereich Krankentransport und die Vorbereitung des Telenotarzt-Systems, um die ärztliche Unterstützung jederzeit verfügbar zu machen.

Der Kreis Soest ist gesetzlich verpflichtet, einen Rettungsdienstbedarfsplan aufzustellen und diesen regelmäßig alle fünf Jahre oder bei Bedarf auch früher fortzuschreiben. Auf diese Weise kann die rettungsdienstliche Versorgung der Bevölkerung nicht nur sichergestellt, sondern auch stetig verbessert werden.

Ein Gutachten aus 2020 bildete dabei die Basis für eine grundlegende Weiterentwicklung des vorherigen Rettungsdienstbedarfsplans. Es stellte fest, dass steigende Einsatzzahlen, eine wachsende Bevölkerungszahl und die demografische Entwicklung eine Anpassung der Strukturen notwendig machen. „Unter anderem durch die Zentralisierung des Krankentransports an der neueröffneten Rettungswache KTW-Pool, die Erhöhung der wöchentlichen Vorhaltezeiten und durch den Grundstückserwerb in Ense-Waltringen im Dezember 2024 konnte dies nun umgesetzt werden“, erklärt Hans-Peter Trilling, Ärztlicher Leiter des Rettungsdienstes beim Kreis Soest. 

Die aktuelle Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes sieht nun u.a. eine Erhöhung der Wochenvorhaltezeit um weitere 30 Stunden, eine entsprechende Anpassung der Vorhaltung der Rettungsdienstfahrzeuge, sowie eine Fixierung des Telenotarzt-Systems vor. Die Vorhaltezeiten der Krankentransportwagen wurden auf Basis einer detaillierten Analyse angepasst.

„Ziel ist es, eine bedarfsgerechte Abdeckung für nicht-notfallmäßige Krankentransporte sicherzustellen und gleichzeitig die Einsatzbereitschaft des Rettungsdienstes in Spitzenzeiten zu stärken. Dabei wurde besonders auf eine effiziente Verteilung der Einsatzmittel geachtet, um auch in ländlichen Gebieten kurze Reaktionszeiten zu gewährleisten“, so Trilling.

Eine weitere zentrale Neuerung durch den Rettungsdienstbedarfsplan ist die Festschreibung des Telenotarzt-Systems. Damit macht der Kreis Soest zusammen mit den fünf südwestfälischen Kreisen und dem Oberbergischen Kreis gemeinsam einen weiteren Schritt Richtung Zukunftsorientierung und Digitalisierung. Die Anforderungen an das System sind nun endgültig ausformuliert, sodass 2025 nicht nur die Ausschreibung, sondern auch die Umsetzungsphase beginnen kann. Der Telenotarzt bietet den Notfall- und Rettungssanitätern im Einsatz nicht nur jederzeit die Möglichkeit der ärztlichen Anleitung oder Unterstützung, sondern auch mehr Rechtssicherheit - und das jederzeit verfügbar per Liveschaltung.

Auf der Internetseite der Kreisverwaltung, www.kreis-soest.de, ist der Rettungsdienstbedarfsplan unter dem Suchwort „Rettungsdienstbedarfsplan“ zu finden.