Bis die Bezirksregierung Arnsberg grünes Licht gibt und den Haushalt genehmigt, befindet sich der Kreis im kommenden Jahr zunächst in der so genannten vorläufigen Haushaltsführung. Den Aufwendungen von 626,9 Millionen Euro in 2025 und 654,5 Millionen Euro in 2026 (2024: 578,3 Mio. Euro) stehen in 2025 Erträge von 616,5 Millionen Euro und in 2026 Erträge von 640,9 Millionen Euro (2024: 568,3 Mio. Euro) gegenüber. Der Etat ist damit mit einem Defizit von 10,4 Millionen Euro in 2025 und 13,7 Millionen Euro in 2026 geplant.
Der Kreis nutzt dabei erneut einen Kniff, um die 14 Städte und Gemeinden größtmöglich zu entlasten: Er deckt das Defizit aus der Ausgleichsrücklage. Dieser Teil des Eigenkapitals darf als finanzieller Puffer eingesetzt werden, um flexibler wirtschaften zu können. Doch dieser Spielraum ist endlich: Bis Ende 2029 wird die Ausgleichsrücklage auf einen Restbetrag von 5,0 Millionen Euro schrumpfen.
Der Zahlbetrag der Kreisumlage steigt von 201,8 Millionen Euro (2024) auf 215,2 Millionen Euro in 2025 und 222,0 Millionen Euro in 2026, und der Hebesatz erhöht sich von 36,50 Prozent (2024) auf 37,83 Prozent in 2025 und 38,27 Prozent in 2026. Der Zahlbetrag der Jugendamtsumlage, den die elf Kommunen im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamts entrichten müssen, steigt von 76,4 Millionen Euro (2024: Hebesatz 27,74 Prozent) auf 79,1 Millionen Euro (2025: Hebesatz 28,13 Prozent) und 83,7 Millionen Euro (2026: Hebesatz 29,16 Prozent).
Die Gründe für die erhöhten Ausgaben liegen auf der Hand und sind weder durch den Kreis noch von den Städten und Gemeinden zu verantworten: In der Hauptsache sind die öffentlichen Haushalte u.a. durch weiter ansteigende Pflichtleistungen, insbesondere im sozialen Bereich, durch hohe Tarifabschlüsse, Inflation sowie zusätzliche kostenintensive Aufgaben wie die Herstellung der Gebäudeenergieeffizienz im kommunalen Gebäudebestand und dem Rechtsanspruch auf den Ganztag belastet. Dies spiegelt sich auch in dem vorliegenden Doppelhaushalt für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 des Kreises Soest wider.
Finanziert wird aus dem Kreishaushalt unter anderem auch eine Vielzahl an Sozialleistungen. So sind 2025 über alles gerechnet rund 142,5 Millionen und in 2026 sogar 147,2 Millionen Euro zur Unterstützung von Menschen eingeplant, die ihr Leben nicht oder nicht vollständig aus eigener Kraft finanzieren können.
Der Kreis nimmt einmal mehr Geld in die Hand, um die Region als Lebensraum ebenso wie als Wirtschafts- und Bildungsstandort attraktiv zu halten. 6,4 Millionen Euro in 2025 und 6,6 Millionen Euro in 2026 mit einem Eigenmittelbedarf von 4,2 Millionen Euro in 2025 und 3,5 Millionen Euro in 2026 werden in die Unterhaltung und damit Werterhaltung vorhandener Straßen und Radwege gesteckt.
Auch in das Thema Bildung wird investiert: Allein rund 9,4 Millionen Euro sind in 2025 für den Erweiterungsbau und die Sanierung von Schulgebäuden verplant. Konkret wird das Geld für die Sanierung des Schulgebäudes der Lindenschule in Erwitte sowie den Erweiterungsbau der Don-Bosco-Schule in Lippstadt und für die Peter-Härtling-Schule in Werl benötigt. Hiermit wird auf weiter steigende Schülerzahlen und den zukünftigen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung reagiert. Die Peter-Härtling-Schule wird um ein Gebäude für die Sekundarstufe I erweitert.
Zusätzlich steht in 2025 und 2026 die Grundsanierung von Verwaltungsgebäuden im Fokus, um die Energieeffizienz des Gebäudebestandes zu verbessern. Dafür sind insgesamt 5 Millionen Euro (2025: 2,0 Mio. Euro und 2026: 3,0 Mio. Euro) eingeplant. Im Bereich der Gefahrenabwehr steht der Umbau der Rettungswachen in Möhnesee (2025 mit 2,4 Mio. Euro) und der Neubau der Rettungswache in Ense (2026 mit 2,9 Mio. Euro) an. Beide Projekte werden refinanziert.
Hintergrund: Haushalt und Kreisumlage
Der Kreis Soest braucht Geld, um seine Pflichtaufgaben und seine freiwilligen Aufgaben erfüllen zu können. Wieviel Haushaltsmittel benötigt werden, wird jährlich neu ermittelt und in der Haushaltssatzung und im Haushaltsplan festgeschrieben. In diesem Plan werden die jährlichen Erträge und Aufwendungen (Ergebnisplan) sowie Einzahlungen und Auszahlungen (Finanzplan) aufgeführt. Die größten Posten im Haushaltsplan sind Soziales und Jugend sowie die vom Kreis an den Landschaftsverband Westfalen-Lippe zu leistende Landschaftsverbandsumlage.
Weil die Kreise in Nordrhein-Westfalen keine eigenen Steuern erheben, erhalten sie Schlüsselzuweisungen vom Land Nordrhein-Westfalen. Weitere Einnahmen werden zum Beispiel durch Verwaltungsgebühren, Leistungsentgelte und Kostenerstattungen erzielt. Dieses Geld reicht jedoch nicht aus, um die Ausgaben zu decken. Deshalb legen die Kreise ihre nicht gedeckten Bedarfe auf die Städte und Gemeinden in Form der Kreisumlage um. Wie hoch die Kreisumlage ausfällt, richtet sich nach der Steuerkraft (hauptsächlich die Gewerbesteuer und die Einkommenssteuer) der kreisangehörigen Städte sowie den im laufenden Jahr vom Land fließenden Schlüsselzuweisungen an die Städte.