Eine vorherige Terminvereinbarung für den 27. Dezember ist unter den Telefonnummern 02921/30-2794 (Zulassungsstelle Soest) und 02921/30-3610 (Zulassungsstelle Lippstadt) oder auf der Internetseite des Kreises erforderlich.
Erfahrungsgemäß herrscht in den Kfz-Zulassungsstellen vor und nach Feiertagen immer großer Andrang. Deshalb verweist die Abteilung Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnisse darauf, wann immer möglich Online-Services zu nutzen. Denn: Alle Standardvorgänge der Kfz-Zulassung sind auch online möglich, sogar die Neuzulassung. Alle Infos dazu gibt es unter www.kreis-soest.de (siehe Auto + Verkehr).
Das Kreisjugendamt ist bei Kindeswohlgefährdungen zwischen den Feiertagen am Freitag, 27. Dezember, von 8 bis 12 Uhr und am Montag, 30. Dezember, von 8 bis 16 Uhr, telefonisch unter folgenden Rufnummern zu erreichen: 02921/302579, 02921/302297 und 02921/303242. Außerhalb dieser Zeiten ist eine Kindeswohlgefährdung über die Polizei unter der Rufnummer 110 zu melden.
Notdienst-Erreichbarkeiten der übrigen Dienststellen des Kreises sind – wie auch an normalen Wochenenden oder Feiertagen – über die Rettungsleitstelle oder die Polizeidienststellen sichergestellt.
Das Kreiswahlbüro ist auch am Freitag und Montag, 27. und 30. Dezember, nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter der Rufnummer 02921/303010 zu erreichen.
Ab Donnerstag, 2. Januar 2025, steht die Verwaltung wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten zur Verfügung.