Verfahrenslotsinnen unterstützen junge Menschen mit Behinderungen

Neue Anlaufstellen - Hilfe vom Säuglingsalter bis 27 Jahren bei (drohenden) körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen

Die Jugendämter der Stadt Soest und des Kreises Soest haben zwei neue Anlaufstellen geschaffen, die Familien mit Kindern und Jugendlichen gezielt unterstützen. Die „Verfahrenslotsinnen“ helfen speziell jungen Menschen vom Säuglingsalter bis 27 Jahren, die körperliche, geistige oder seelische Beeinträchtigungen haben oder von solchen bedroht sind. Sie beraten nicht nur die Betroffenen selbst, sondern auch ihre Eltern und Erziehungsberechtigten.

Zwei neue Anlaufstellen
Die beiden "Verfahrenslotsinnen" Sara Kremer von der Stadt Soest (2. v. l.) und Anna-Maria Kree vom Kreis Soest (3. v. l.) unterstützen junge Menschen bis 27 Jahren mit (drohenden) körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen dabei, sich im komplexen System der Eingliederungshilfeleistungen zurecht zu finden. Andreas Kahlert, Leiter des Jugendamts Kreis Soest (links) und Jörg Gawollek, Jugendamtsleiter der Stadt Soest (rechts), freuen sich über das neue Hilfsangebot. Foto: Stadt Soest

„Die Verfahrenslotsinnen lotsen anspruchsberechtigte junge Menschen und deren Familien durch das komplexe System der Eingliederungshilfeleistungen mit unterschiedlichsten Leistungsansprüchen und Zuständigkeiten“, erklärt Sara Kremer von der Stadt Soest die Bezeichnung der neuen Anlaufstellen.

Die Verfahrenslotsinnen

  • beraten über mögliche Hilfen und Leistungen für Kinder und Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen,
  • unterstützen bei der Antragstellung von Hilfsangeboten,
  • begleiten Familien durch das gesamte Verfahren bis zur Bewilligung der Hilfen – und bei Bedarf darüber hinaus,
  • nehmen an wichtigen Gesprächen als Vertrauensperson teil, zum Beispiel mit Behörden oder Leistungsträgern,
  • unterstützen in einem möglichen Widerspruchsverfahren (jedoch keine Rechtsberatung).

Die Beratung und Begleitung sind unabhängig und kostenfrei. Termine können telefonisch, persönlich, per Video oder vor Ort, zum Beispiel in der Schule oder zu Hause, vereinbart werden.

Familien sollen leichter Zugang zu den Hilfsangeboten erhalten, die ihnen zustehen. Das ist unser Ziel“, erklärt Anna-Maria Kree, Verfahrenslotsin beim Kreis Soest. „Durch eine individuelle Begleitung können die betroffenen Kinder und Jugendlichen besser in die Gesellschaft integriert werden und mehr Unterstützung erfahren“.

Alle Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Soest können sich für weitere Informationen und eine Terminvereinbarung an Sara Kremer vom Jugendamt der Stadt Soest unter der Telefonnummer 02921 / 103-2357 oder per E-Mail an s.kremer@soest.de wenden. Für Interessierte aus allen anderen Städten und Gemeinden im Zuständigkeitsbereich des Jugendamts des Kreises Soest ist Anna-Maria Kree beim Kreis Soest die richtige Anlaufstelle. Sie ist unter 02921 / 30-2268 oder per E-Mail an kree@kreis-soest.de erreichbar und für Anröchte, Bad Sassendorf, Ense, Erwitte, Geseke, Lippetal, Möhnesee, Rüthen, Welver, Werl und Wickede-Ruhr zuständig.