Wie ist die aktuelle Situation im Kreisgebiet? Welche Unterstützungsangebote gibt es für die Landwirtschaft? Welche besonderen regionalen Herausforderungen gibt es? Mit diesen und weiteren Fragen beschäftigt sich die neu gegründete Arbeitsgruppe zur „Förderkulisse Oberer Arnsberger Wald“, die Anfang Oktober ihre erste Sitzung im Soester Kreishaus hatte. Die Gruppe begleitet die Umsetzung der Förderkulisse und meldet eventuelle Handlungsbedarfe an das Land NRW sowie an das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV), welche zentral für das Wolfsmonitoring zuständig sind.
In Kraft gesetzt wurde die „Förderkulisse Oberer Arnsberger Wald“ vom Landesumweltministerium NRW mit Wirkung zum 25. Juli 2024. „Im Grunde hat das Land NRW eine bestimmte Fläche zu einer Förderkulisse erklärt, in der im Kreis Soest sowie im Hochsauerlandkreis mehrfach ein Wolf nachgewiesen wurde. Es gibt Fördermöglichkeiten zum Beispiel für präventive Herdenschutzmaßnahmen wie die Errichtung von Zäunen, aber auch finanzielle Ausgleiche, wenn ein Tier nachweislich vom Wolf gerissen wurde“, fasst es Philipp Büngeler, Abteilungsleiter Umwelt beim Kreis Soest, zusammen. Im Rahmen dieser Förderkulisse fand nun die erste Sitzung einer Arbeitsgruppe statt, an der neben dem LANUV sowie den Städten und Gemeinden auch Vertreter der Forstverwaltung, der Landwirtschaft, der Jagd und viele weitere Akteure teilnahmen. Alle waren sich einig, dass das Thema Wolf ernst genommen werden müsse und die Bürgerinnen und Bürger mitgenommen werden sollen. Aus diesem Grund entschied sich die Gruppe für eine Informationsveranstaltung, um möglichst viele offene Fragen von Landwirten und aus der Bürgerschaft im direkten Austausch beantworten zu können.
Gemäß den Vertretern des LANUV gibt es im Kreis Soest ein Einzeltier, eine Wölfin mit der Kennung GW3199f. Seit 2023 seien mehrere Nutztierrisse im Kreisgebiet der Wölfin zugordnet worden. Die Förderkulisse ermöglicht es nun, dass das Land bei nachgewiesenen Tierrissen durch den Wolf eine finanzielle Entschädigung für Tierverluste, Tierarztkosten und Medikamente gewährt, aber auch für präventive Herdenschutzmaßnahmen. Es müssen dafür natürlich bestimmte Voraussetzungen vorliegen, die in der „Förderrichtlinie Wolf“ vom Umweltministerium NRW definiert sind. Es gibt aber sicherlich noch einige offene Fragen zum Thema Wolf.
In der Arbeitsgruppe kam beispielsweise die Frage auf, ob Schutzzäune eine Barriere für andere Wildtiere darstellen, was von der Herdenschutzberatung der Landwirtschaftskammer NRW verneint wurde. Zudem wurde die Frage gestellt, ab wann ein genehmigter Abschuss eines auffälligen Wolfes erfolgen dürfe. Dies sei, so die Aussage der Vertreter des LANUV, dann der Fall, wenn es mehrere sogenannte Nahbegegnungen des Wolfes mit Menschen gegeben hat und die Sicherheit der Menschen bedroht ist.
Am Montag, 28. Oktober 2024, um 19 Uhr können während der Informationsveranstaltung in der Neuen Aula, Pietrapaola-Platz 4, in Warstein-Belecke Fragen zum Thema Wolf im Kreis Soest an Vertreter des LANUV (Wolfsmonitoring) sowie der Landwirtschaftskammer (Herdenschutzberatung) gestellt werden. Alle Interessierten sind eingeladen an der Veranstaltung teilzunehmen.
Weitere Informationen zu den Themen Wolf, der Förderkulisse „Oberer Arnsberger Wald“ sowie eine Karte zu Wolfnachweisen in NRW gibt es unter www.wolf.nrw.de.