Somit gelten die allgemeinen Zulassungsregeln nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung uneingeschränkt. Für ein ukrainisches Fahrzeug, das seit dem Grenzübertritt länger als ein Jahr am Verkehr in Deutschland teilnimmt, muss dann eine Ummeldung auf eine deutsche Zulassung erfolgen. Die Abteilung Kfz-Zulassungen und Fahrerlaubnisse beim Kreis Soest bittet darum, für die Ummeldung einen Termin in den Zulassungsstellen Soest oder Lippstadt zu vereinbaren. Am einfachsten geht dies online über die Seite https://kreis-soest.termine-reservieren.online/.
Der Kreis empfiehlt, vorab eine E-Mail an zulassungen-soest@kreis-soest.de (Zulassungsstelle Soest) oder zulassungen-lippstadt@kreis-soest.de (Zulassungsstelle Lippstadt) zu senden, um insbesondere Rückfragen zu erforderlichen Unterlagen im Vorfeld zu klären. Eine Verwendung digitaler ukrainischer Dokumente für die Zulassung von Fahrzeugen ist nicht zulässig.
Weitergehende Informationen finden Betroffene auf der Internetseite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr unter https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/ukraine.html. Dort steht ein umfangreicher Fragen-Antwort-Katalog auf Deutsch, Ukrainisch und Englisch zur Verfügung.
Alle anfallenden Kosten (Gutachten, Zulassungsgebühren, Ausnahmegenehmigungen etc.) sind durch die Antragsteller zu tragen.