Möglich ist das unter https://kreis-soest.termine-reservieren.online/, und zwar optional für die Zulassungsstelle Soest beziehungsweise Lippstadt. Für folgende Anliegen können ab jetzt wieder Termine gebucht werden:
- Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis (auch BF17)
- Auflagenänderung (zum Beispiel Eintragung Schlüsselzahl B196)
- Beantragung einer Fahrerkarte
- Berufskraftfahrerqualifikation (Auflage 95)
- Ersatzführerschein bei Verlust oder Diebstahl
- Fahrgastbeförderungsschein (zum Beispiel Taxi oder Mietwagen)
- Internationaler Führerschein
- Umschreibung einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis in einen deutschen EU-Führerschein
- Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis
- Verlängerung einer Klasse (zum Beispiel Bus oder Lkw)
Wichtig: Derzeit besteht in den Zulassungsstellen noch keine Möglichkeit, vor Ort Passbilder anzufertigen. Die Kunden müssen also ein Foto mitbringen.
Eine Ausnahme von der oben genannten Regel bildet der Pflichtumtausch von Fahrerlaubnissen (graue/rosa Führerscheine). Hierfür werden Anträge aufgrund der hohen Bearbeitungsrückstände weiterhin nur in Papierform angenommen. Für die Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 sowie 1971 und älter gilt eine Umtauschfrist bis zum 19.Januar 2025. Dies wurde durch eine Allgemeinverfügung der Bezirksregierung Arnsberg festgelegt.
Wer den Antrag stellen möchte, findet das notwendige Formular online unter www.kreis-soest.de (Rubrik „Auto & Verkehr“ – „Umtausch Fahrerlaubnis“). Der ausgefüllte Antrag kann per Post oder Briefkasteneinwurf an die Zulassungsstellen Soest oder Lippstadt geschickt werden. Kann der neue Führerschein abgeholt werden, gibt es einen Hinweis per Post. Die Abholung selbst ist dann ohne Termin in einer der beiden Zulassungsstellen möglich.