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Vorsicht in der Nähe von Greifvogel-Nestern

Vögel wollen Brut schützen und können angriffslustig werden - Hinweise der Naturschutzbehörde

Es kommt selten vor, ist dann aber mehr als unangenehm: In Welver und Lippetal-Lippborg sind in den vergangenen Tagen Passanten durch Greifvögel attackiert worden. Die Untere Naturschutzbehörde ist informiert und rät, vor Greifvogel-Nestern möglichst Abstand zu halten.

„In einigen Jahren wurden uns bereits angriffslustige Greifvögel gemeldet“, berichtet Thomas Störmann aus der Unteren Naturschutzbehörde beim Kreis Soest. „So flog im Jahr 2021 ein Uhu-Männchen mehrfach im Arnsberger Wald bei Warstein-Sichtigvor Fußgänger an, die mit Hunden unterwegs waren und sich unwissentlich den Jungvögeln näherten. Auch Waldkäuze können ihre gerade flüggen Jungvögel energisch verteidigen, wenn man sich diesen nähert, und vereinzelt wird dies auch bei den tagaktiven Mäusebussarden beobachtet, die normalerweise den Menschen ausweichen.“ Dieses Verhalten sei jedoch die absolute Ausnahme und nicht die Regel bei Greifvögeln.

Um welche Vogelart es sich bei den Fällen in Welver und Lippetal-Lippborg es sich handelte, ist bisher unklar. Klar ist indes: Die Verteidigung ihrer Nester und umliegenden Reviere ist ein natürlicher Instinkt dieser Vögel, um ihre Brut vor möglichen Gefahren zu schützen. Besonders Jogger und Radfahrer werden aufgrund ihrer schnellen Bewegungen oft als Bedrohung wahrgenommen.

Die Untere Naturschutzbehörde rät: Sollte es zu einem Angriff durch einen Greifvogel kommen, ist es ratsam, ruhig zu bleiben und sich langsam vom Ort des Geschehens zu entfernen. Sobald der Bereich des Nestes verlassen wurde, werden die Vögel in der Regel keine weiteren Angriffe mehr durchführen. Es sollte vermieden werden, nach den Tieren zu schlagen. Wer an einem bekannten Nest vorbei muss, kann vorsorglich einen Regenschirm tragen und sollte beim Anblick eines Greifvogels das Tempo reduzieren. Die beste Methode, einen Angriff zu vermeiden, ist es, einen großen Abstand zum Nest zu halten.

Da alle Greifvogel- und Eulenarten in Deutschland gemäß Bundesnaturschutzgesetz und Bundesartenschutzverordnung streng geschützt sind, dürfen die Tiere nicht getötet oder verletzt werden, und auch ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten dürfen nicht zerstört oder verändert werden, d. h. eine Umsiedlung ist nicht möglich.

Bereiche, in denen bekanntermaßen solche Angriffe schon stattgefunden haben, sollten für die Dauer der Aufzuchtszeit der Jungvögel, also zwischen etwa Anfang/Mitte April und Ende Juli, nach Möglichkeit gemieden werden. „Die Brutlebensräume von Greifvögeln, zum Beispiel Wälder, Waldränder oder Feldgehölze, sollten mit einer gewissen Achtsamkeit betreten werden. Dem Nest sollte man sich allein schon aus Gründen des Artenschutzes nicht nähern“, sagt Thomas Störmann und betont, dass Angriffe auf Menschen sehr selten seien: „Ich habe in vielen Jahren beruflich und privat Greifvögel beobachtet und dabei kein aggressives Verhalten gegenüber Menschen erlebt.“