Bis zum 19. Januar 2024 hätten normalerweise alle, die in der genannten Zeit geboren wurden und noch einen grauen oder rosafarbenen Führerschein besitzen, diesen gegen ein neues Dokument umtauschen müssen. Aufgrund des Hacker-Angriffs auf den kommunalen Dienstleister Südwestfalen-IT konnte eine Bearbeitung in den südwestfälischen Kreisen aber nicht erfolgen. Durch eine Allgemeinverfügung der Bezirksregierung Arnsberg wurde die Frist für den Umtausch in den Geburtsjahrgängen 1965 bis 1970 zunächst auf den 19. Juli dieses Jahres verlängert. Die Bezirksregierung hat die Frist nun um weitere sechs Monate nach hinten geschoben (19. Januar 2025).
Wer den Antrag stellen möchte, findet das Antragsformular unter unter www.kreis-soest.de – siehe Auto und Verkehr – siehe Umtausch Fahrerlaubnis. Der ausgefüllte Antrag kann per Post oder durch Briefkasteneinwurf an die Zulassungsstellen Soest oder Lippstadt geschickt werden. Zum Abholen des neuen Führerscheines gibt es dann einen Hinweis per Post, und der neue Führerschein kann ohne Termin an einer der beiden Zulassungsstellen abgeholt werden.
Der Kreis Soest bittet allerdings um etwas Geduld: Durch den Cyberangriff ist es zu Bearbeitungsrückständen gekommen. Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Wer es nicht eilig mit einem Umtausch hat, wird daher gebeten, noch abzuwarten. Die Führerscheinstelle bittet darum, von telefonischen Nachfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen, damit die Rückstände schnellstmöglich aufgearbeitet werden können.
Die Bezirksregierung Arnsberg empfiehlt, die Allgemeinverfügung zur Fristverlängerung unterwegs mit sich zu führen. Sie steht auf der Kreis-Internetseite zum Download bereit: www.kreis-soest.de – siehe Auto und Verkehr – siehe Umtausch Fahrerlaubnis – bitte zum Bereich „Downloads“ herunterscrollen.
Hintergrund der gesetzlich festgeschriebenen Umtauschaktion für bundesweit rund 15 Millionen Führerscheine in Papierform und 28 Millionen im alten Scheckkartenformat ist ein Manko aller vor dem 19. Januar 2013 ausgegebenen Führerscheine: Sie sind nicht befristet – und dies widerspricht seit Januar 2013 einer Vorgabe der Europäischen Union.
Aufgrund der hohen Anzahl der umzutauschenden Dokumente sind die Fristen zeitlich gestaffelt, die letzte läuft 2033 aus. Verstreicht die Umtauschfrist, ist der Führerschein ungültig. Ist der Umtausch erledigt, ist 15 Jahre Ruhe - wie bei allen seit dem 19. Januar 2013 ausgehändigten neuen Führerscheinen. Nach Ablauf der 15 Jahre gilt dann erneut: Es muss zwar ein neuer Führerschein beantragt werden, alle Rechte bleiben aber ohne Prüfung und Gesundheitscheck erhalten.