Landrätin ruft zur Teilnahme an Europawahl auf

Mehr als 235.000 Bürgerinnen und Bürger im Kreis wahlberechtigt

Kreiswahlleiterin Eva Irrgang appelliert an alle Wählerinnen und Wähler im Kreis Soest, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen: „Wir alle profitieren von Europa. Nutzen Sie mit Ihrer Stimme die Möglichkeit, die Entscheidungen des Europäischen Parlaments zu stärken und um Freiheit und Demokratie in Europa zu sichern.“ 235.367 Bürgerinnen und Bürger des Kreises Soest dürfen bei der Europawahl von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen. Darunter befinden sich 4.694 Erstwähler unter 18 Jahren.

 Landrätin ruft auf
Kreiswahlleiterin Eva Irrgang appelliert an alle Wählerinnen und Wähler im Kreis Soest von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Foto: Thomas Weinstock/ Kreis Soest

Darin einberechnet sind auch 589 Bürgerinnen und Bürger anderer EU-Staaten, die im Kreis Soest ihre Stimme abgeben möchten. Bei der Europawahl 2019 lag die Wahlbeteiligung im Kreis Soest bei 60,5 Prozent. 2014 waren dagegen nur 53,2 Prozent der wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger zur Urne gegangen. 

Am Wahlsonntag werden in den 305 Wahllokalen rund 2.000 ehrenamtliche Wahlhelfer im Einsatz sein. Geöffnet sind die Wahllokale von 8 bis 18 Uhr. Nach 18 Uhr fängt die öffentliche Stimmenauszählung in den Wahllokalen an. Die einzelnen Ergebnisse werden ins Rathaus gemeldet und dort in die Datenverarbeitung des Kommunalen IT-Dienstleisters kdvz Rhein-Erft-Rur eingegeben. Jeder Interessierte kann sich auch über die Homepage www.kreis-soest.de informieren. Entsprechende Links sind ab Freitag, 7. Juni, auf der Internetseite des Kreises Soest zu finden.

Damit alles reibungslos klappt, laufen in den Wahlämtern der Städte und Gemeinden sowie des Kreises die Vorbereitungen auf Hochtouren. Derzeit bearbeiten die Städte und Gemeinden die zahlreichen Anträge zur Briefwahl. Wer sich am 9. Juni nicht selbst zur Wahlurne begeben kann, kann sich die Wahlunterlagen noch zuschicken lassen. Das kann mit Hilfe der Wahlbenachrichtigung per Post oder online beantragt werden. Die Beantragung von Wahlscheinen ist bis zum 7. Juni, 18 Uhr, möglich. Sollten Briefwahlunterlagen nicht zugehen, muss ein neuer Wahlschein beantragt werden bis spätestens 8. Juni, 12 Uhr. Nur wer nachweisen kann, schwer krank zu sein, kann seine Wahlunterlagen auch noch später beantragen, und zwar bis zum 9. Juni um 15 Uhr. Briefwähler sollten berücksichtigen, dass Wahlbriefe, die am 9. Juni nach 18 Uhr im jeweiligen Rathaus eingehen, nicht mehr gezählt werden.