Eine Aufnahme in den Newsletter ist mit einer kurzen und formlosen Mail an amtsblatt@kreis-soest.de möglich. Das Amtsblatt ist mit folgendem Inhalt erschienen:
1.) Allgemeinverfügung zur Aufhebung der Allgemeinverfügungen des Kreises Soest zum Schutz gegen die Amerikanische Faulbrut der Bienen.
2.) Satzung des Kreises Soest über die Erhebung und Festsetzung der Elternbeiträge für die Teilnahme an außerunterrichtlichen Angeboten im Rahmen der offenen Ganztagsschule im Primarbereich vom März 2024.
Hintergrund: Amerikanische Faulbrut
Im April und Mai 2023 war die anzeigepflichtige Tierseuche in drei Imkereien nahe des Gewerbegebiets Wasserturm in Lippstadt festgestellt worden. Der Veterinärdienst des Kreises Soest richtete daraufhin per Allgemeinverfügung Sperrbezirke mit einem Radius von je einem Kilometer um die betroffenen Bienenzuchtstätten ein. Auf den Menschen ist die bakterielle Infektionskrankheit, welche die Brut der Bienenvölker befällt und größtenteils absterben lässt, nicht übertragbar. Auch kann der Honig weiterhin bedenkenlos verzehrt werden. An die Immen selbst darf der im befallenen Bienenstand gewonnene Honig allerdings nicht verfüttert werden. Auch dürfen mit der Amerikanischen Faulbrut infizierte Bienenvölker sowie kontaminiertes Material wie Waben und Wabenabfälle nicht in einen oder aus einem Sperrbezirk verbracht werden. Diese Einschränkungen entfallen nun mit der Aufhebung der Allgemeinverfügungen vom 18. April 2023, 5. Mai 2023, 17. Mai 2023 sowie 31. Mai 2023.