Update Cyberangriff:

Wir sind wieder online. Noch einige wenige Services können wir jedoch weiter nicht wie gewohnt anbieten. Dazu zählen i-Kfz, einige Formulare und unser Telefonverzeichnis. Wir bitten um Verständnis!

Wunschkennzeichen ab sofort wieder verfügbar

Kreis schaltet Online-Portal frei – Bestimmte Alt-Reservierungen bis Jahresende gültig

Auf diese Nachricht mussten viele Autofahrer lange warten: Ab sofort sind Wunschkennzeichen wieder möglich. Durch den Cyberangriff auf den Dienstleister Südwestfalen IT (SIT) lag der Service mehr als ein halbes Jahr lang brach.

Wunschkennzeichen wieder online reservierbar
Nach technischen Problemen können Wunschkennzeichen nun wieder online reserviert werden. Foto: Judith Wedderwille/ Kreis Soest

Ab sofort kann bei einer Kfz-Zulassung wieder ein Wunschkennzeichen am Schalter der Zulassungsstellen ausgewählt oder vorab online reserviert werden: Unter www.kreis-soest.de kann jeder nach seiner Wunschkombination suchen. Eine dort getätigte Reservierung kann dann binnen drei Monaten bei einer Zulassung verwendet werden. Eine Reservierung am Telefon oder per E-Mail ist nicht möglich, von entsprechenden Rückfragen bitten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abzusehen.

Für „alte“ Reservierungen gilt jetzt folgendes: Kennzeichen, für die zum Zeitpunkt des Cyberangriffs (30. Oktober 2023) eine gültige Reservierung bestand, bleiben bis zum Jahresende 2024 reserviert.

Gleiches gilt für Kennzeichen von Fahrzeugen, die seit dem Cyberangriff bis zum Stichtag 4. März 2024 über andere Kreise abgemeldet wurden. Diese „alten“ Kennzeichen bleiben auf den Halter reserviert und werden nicht in den Wunschkennzeichen-Pool eingestellt. „Dadurch sollen die Kundinnen und Kunden weiter die Möglichkeit haben, die alte Kennzeichenkombination auf ein neues Fahrzeug zu übernehmen“, macht Simon Schmitz aus der Zulassungsstelle Lippstadt deutlich. 

Zusätzlich gilt für Fahrzeuge, die unter Fremdkennzeichen wie zum Beispiel BF, MI oder BÜR bis zum 29. Januar 2024 zugelassen wurden, eine durch den Kreistag beschlossene Sonderregelung. Hier entfällt die Verwaltungsgebühr für die Umkennzeichnung, lediglich die Gebühren für Verbrauchsmaterialien und Wunschkennzeichen werden berechnet.

Für alle Anliegen rund um die Zulassung ist eine vorherige Terminvereinbarung im Internet unter https://kreis-soest.termine-reservieren.online/ nötig. Geöffnet sind die Zulassungsstellen in Soest (Senator-Schwartz-Ring 21-23) und Lippstadt (Mastholter Straße 230b) montags von 8 bis 16 Uhr, dienstags von 7 bis 16 Uhr, mittwochs und freitags von 8 bis 12 Uhr sowie donnerstags von 8 bis 17 Uhr.