Internetauftritt nach Cyberangriff wieder online

Bewährte Dienste mit Einschränkungen wieder abrufbar

Der Internetauftritt des Kreises Soest ist seit Montag, 6. Mai, wieder online. Damit können sich die Bürgerinnen und Bürger unter www.kreis-soest.de nun in bewährter Form wieder über das breite Spektrum an Dienstleistungen der Kreisverwaltung informieren. Die Not-Website, die nach dem Cyberangriff auf den Dienstleister Südwestfalen-IT (SIT) unter der gleichen Adresse eingerichtet worden war, hat somit ausgedient.

Internetauftritt wieder online
Der Internetauftritt des Kreises Soest ist nach dem Cyberangriff auf den Dienstleister Südwestfalen-IT wieder online. Weil aber Schnittstellen zu Datenbanken und anderen Quellen wie dem Veranstaltungskalender sowie Bezahldienste weiterhin nicht funktionieren, kommt es auch aktuell noch zu Einschränkungen. Hier ist der Kreis auf weitere Unterstützung durch die SIT angewiesen. Foto: Susanne Schulte-Nölle/ Kreis Soest

Ob Infos zu Öffnungszeiten, Links zu Onlinediensten oder Telefonnummern: Über den Internetauftritt sind zahlreiche Dienstleistungen übersichtlich und mit wenigen Klicks wieder abrufbar. Weil aber Schnittstellen zu Datenbanken und anderen Quellen wie dem Veranstaltungskalender sowie Bezahldienste weiterhin nicht funktionieren, kommt es auch aktuell noch zu Einschränkungen. Hier ist der Kreis auf weitere Unterstützung durch die SIT angewiesen.

So ist weiterhin Geduld gefragt bei der Anmeldung neuer Wunschkennzeichen. Sobald der Service wieder möglich ist, wird der Kreis dies umgehend bekanntgeben. Gleiches gilt für die An-, Um- oder Abmeldung von Fahrzeugen sowie die Änderung von Fahrzeughalterdaten auf dem digitalen Weg.

Des Weiteren stehen vorerst die folgenden Online-Dienstleistungen nicht zur Verfügung: Ersatzzulassungsbescheinigung Teil I, Fahrerkarte gemäß Paragraf 5 Fahrpersonalverordnung, Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nach Paragraf 48 Fahrerlaubnis-Verordnung, Feinstaubplaketten und Reitkennzeichen, Fischerprüfung (Ausnahmegenehmigung zur Prüfung bei einer anderen Unteren Fischereibehörde und Ausstellung Ersatzzeugnis), das Herunterladen der Liegenschaftskarte, Genehmigungen zur Beseitigung von Stechinsektennestern sowie der Anhörungsbogen Ordnungswidrigkeiten.

Aufgrund der Schnittstellen-Problematik arbeitet die Website des Kreises Soest überdies aktuell noch in Teilen mit Datensätzen vor dem Cyberangriff, also vom 29. Oktober 2023. Das betrifft konkret die Ansprechpartnerinnen und -partner im Haus sowie ihre Zuordnung. Deshalb kann es in Einzelfällen dazu kommen, dass Anrufer noch einmal umgeleitet werden.