Der Inhalt der Reiseapotheke ist immer abhängig vom Reiseziel und der Art der Reise: Wer für eine Wellnesskur an die Nordseeküste fährt, benötigt andere Medikamente, als jemand, der eine Trekkingtour in den Tropen macht. Für einige Medikamente ist eine Bescheinigung vom Hausarzt notwendig, die zusätzlich vom Gesundheitsamt beglaubigt werden muss. Amtsapotheker Christian Stockebrand vom Kreisgesundheitsamt erläutert: „Dazu zählen Betäubungsmittel, das heißt stark wirksame Schmerzmittel, cannabishaltige Arzneimittel, sowie Medikamente zur Behandlung einer Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperaktivitätsstörung, also ADHS, oder anderer schwerwiegender Erkrankungen.“
Amtsapotheker Stockebrand weist auf die unterschiedlichen Formalitäten hin: „Wer eine Auslandsreise plant, sollte seinen verschreibenden Arzt darüber informieren, wohin die Reise geht, da für Reisen in Mitgliedstaaten des Schengener Abkommen, zum Beispiel Belgien, Niederlande oder Schweiz, ein anderes Formblatt benötigt wird als für Reisen in andere Länder."
Das Gesundheitsamt weist die Bürgerinnen und Bürger darauf hin, rechtzeitig einen Termin mit der Behörde zu vereinbaren, damit die Bescheinigungen, die vom verschreibenden Hausarzt ausgestellt werden, überprüft und beglaubigt werden können. Ansprechpartner, weitere Informationen und Links zu den Formularen können auf der Homepage des Kreises Soest unter www.kreis-soest.de/medikamente-auf-reisen abgerufen werden.