Update Cyberangriff:

Wir sind wieder online. Noch einige wenige Services können wir jedoch weiter nicht wie gewohnt anbieten. Dazu zählen i-Kfz, einige Formulare und unser Telefonverzeichnis. Wir bitten um Verständnis!

Ausnahmegenehmigung für ukrainische Fahrzeuge gilt weiter

Bund und Land NRW reagieren auf zahlreiche Anfragen nach Verlängerung

Bund und Land NRW reagieren auf zahlreiche Anfragen: Zunächst bis zum 31. März befristet galt ein besonderes Verfahren, damit ukrainische Fahrzeuge nicht auf ein deutsches Kennzeichen umgemeldet werden mussten. Jetzt wird diese Regelung bis zum 30. September 2024 verlängert. Daher können weiterhin Ausnahmegenehmigungen von der Zulassungspflicht in Deutschland für ukrainische Fahrzeuge erteilt bzw. bestehende Ausnahmegenehmigungen verlängert werden.

Regelmäßig muss ein ausländisches Fahrzeug auf ein deutsches Kennzeichen umgemeldet werden, wenn für das Fahrzeug ein „regelmäßiger Standort“ in Deutschland begründet wird. Spätestens ein Jahr nach Einreise in Deutschland ist das der Fall. Für aus der Ukraine geflüchtete Menschen gilt eine Sonderregelung. In der Ukraine zugelassene Pkw können unter bestimmten Voraussetzungen über die Jahresfrist hinaus mit ihrer ukrainischen Zulassung in Deutschland fahren. Dazu benötigen die ukrainischen Besitzerinnen oder Besitzer eine Ausnahmegenehmigung der für ihren derzeitigen Wohnort zuständigen Zulassungsbehörde.

Der Kreis Soest schreibt alle ukrainischen Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter im Kreis Soest an, die bereits im Besitz einer Ausnahmegenehmigung sind, und weist auf die Möglichkeit einer Verlängerung hin.
Wer länger als ein Jahr mit seinem ukrainischen Fahrzeug in Deutschland unterwegs ist, aber noch keine Ausnahmegenehmigung hat, benötigt für eine Beantragung folgende Unterlagen:

  • Eine gültige Grenzversicherung
  • Das ukrainische Zulassungsdokument
  • Eine gültige deutsche Sicherheitsprüfung
  • Der Ausweis des Antragstellers.

Die Ausstellung und Verlängerung sind gebührenpflichtig (25 Euro).

Die Zulassungsstellen arbeiten auch bei diesen Anliegen ausschließlich mit Terminen. Diese können unter www.kreis-soest.de vereinbart werden. Für Informationen im Vorfeld können Kundinnen und Kunden eine E-Mail an zulassungen-soest@kreis-soest.de oder zulassungen-lippstadt@kreis-soest.de schicken.