Für Anliegen in der Ausländerbehörde Termin vereinbaren

Online-Anfrage nötig bei allen Vorsprachen ab 2. April

Nach dem Cyberangriff auf den Dienstleister Südwestfalen IT macht die Ausländerbehörde des Kreises Soest den nächsten Schritt, um zum Normalbetrieb zurückzukehren. Ab sofort ist eine Termin-Vereinbarung im Internet möglich. Vorsprachen bei der Ausländerbehörde können daher ab Dienstag, 2. April, nur noch nach vorheriger Termin-Anfrage erfolgen.

Terminbuchung wieder möglich
Nach dem Cyberangriff kann die Ausländerbehörde ab sofort wieder Online-Termine vergeben. Für eine Vorsprache ab April muss zwingend vorher ein Termin im Online-Serviceportal gebucht werden. Foto: Birgit Kalle/ Kreis Soest

Die Online-Termin-Anfrage ist im Serviceportal des Kreises Soest zu erreichen: https://t1p.de/v72g5. Wer über die Startseite des Online-Serviceportals (https://serviceportal.kreis-soest.de/) kommt, klickt auf „Zur Serviceübersicht von A - Z“, gibt dann in der Suche „Ausländerbehörde“ ein und geht anschließend auf das „Kontaktformular für Terminanfragen bei der Ausländerbehörde- Appointment request for residence“. 

Da gerade zu Beginn der Umstellung auf Terminvorsprachen mit vielen Termin-Anfragen zu rechnen ist, wird um Verständnis gebeten, dass Termin-Bestätigungen einige Zeit in Anspruch nehmen können. Eine freie Vorsprache ohne Termin ist grundsätzlich ab dem 2. April nicht mehr möglich. Kunden, deren Aufenthaltstitel ablaufen, werden gebeten, drei Monate vor Ablauf des Aufenthaltstitels über das Kontaktformular einen Termin bei der Ausländerbehörde zu vereinbaren. Durch die Ausländerbehörde erfolgt derzeit keine automatisierte Termineinladung vor Ablauf des Aufenthaltstitels.

Aktualisierte Informationen finden sich auch unter www.kreis-soest.de/faq - siehe Abteilung Ordnungsangelegenheiten-Ausländerbehörde.