Zur Verfügung stellt das Geld das Land NRW in seinem umfangreichen Wohnbauförderprogramm: Für das Jahr 2023 hatte die Landesregierung die Mittel für die öffentliche Wohnraumförderung nochmals erhöht und stellte 1,6 Milliarden Euro zur Verfügung. In den Kreis Soest flossen 19,2 Millionen Euro für den Neubau und die Modernisierung von bezahlbaren Mietwohnungen und 4,2 Millionen Euro für Einfamilienhäuser. Damit wurde für den Kreis Soest ein Rekordwert erreicht.
Der Kreis Soest übernimmt dabei als Bewilligungsbehörde die Aufgabe der Antragsbearbeitung und Bewilligung. „Wichtig ist, dass wir mit den Bewilligungen die Zielgruppen bedienen, für die es einen besonders hohen Bedarf am Markt gibt“, betont Julian Schmidt, Leiter der Abteilung Planung und Entwicklung beim Kreis Soest.
So konnte neben dem Neubau in diesem Jahr erstmalig für fast 100 Mietwohnungen eine umfangreiche Modernisierung bewilligt werden. Der 2023 bewilligte Mietwohnraum verteilt sich auf Rüthen, Lippstadt und Bad Sassendorf. Weitere Anträge in Soest, Werl, Möhnesee, Welver, Ense und Geseke sind derzeit noch in Bearbeitung.
„Aufgrund der aktuellen Marktlage ist das Interesse an der Wohnraumförderung durch private Akteure weiterhin hoch“, erklärt Dr. Jürgen Wutschka, Dezernent für Regionalentwicklung. „Wir wollen die guten Förderergebnisse der vergangenen beiden Jahre auch in Zukunft erreichen, um weiterhin attraktiven bezahlbaren Wohnraum in allen kreisangehörigen Kommunen zu schaffen.“
Für das Jahr 2024 zeichnet sich ein positiver Trend ab: Landesweit steht eine Fördersumme in Höhe von 1,7 Milliarden Euro bereit. Abteilungsleiter Julian Schmidt: „Die Zinssätze für Förderdarlehen liegen weiterhin für die ersten fünf Jahre bei 0 Prozent und danach bis zum Ende der Zweckbindung bei 0,5 Prozent. Hinzukommen Tilgungsnachlässe bis zu 50 Prozent. Die Wohnraumförderung bleibt damit auch für dieses Jahr sehr interessant.“ Das Team der Wohnraumförderung beim Kreis Soest arbeite bereits an den ersten Anträgen. Erfreulich sei insbesondere, dass in diesem Jahr die Zielgruppenorientierung noch differenzierter sei. So seien neben den bisher gemischten Wohnungsgrößen auch Projekte zum gemeinschaftlichen Wohnen mit Betreuung für Senioren und für Menschen mit Behinderung, ein Frauenhaus, ein Studierendenwohnheim und Wohnungen für Alleinerziehende in der Beratung/Bearbeitung.
Informationen zu den Wohnraumförderbestimmungen sowie zusammenfassende Informationen für Investoren gibt es beim Bereich Wohnungswesen der Abteilung Planung und Entwicklung. Anfragen für einen Beratungstermin werden unter wohnungswesen@kreis-soest.de entgegengenommen. Ob eine Förderung im Bereich der Eigentumsförderung möglich ist, sollten interessierte Haushalte zunächst unter dem folgenden Link mit dem Chancenprüfer der NRW.Bank prüfen: https://www.nrwbank.de/de/info-und-service/tools-und-rechner/chancenpruefer/
Weitere Informationen zur Wohnraumförderung gibt es bei der NRW.Bank unter dem Stichwort „Mietwohnraumförderung“ oder „Eigentumsförderung“: www.nrwbank.de