39 Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind 2024 im Kreis Soest zur anspruchsvollen Jägerprüfung angetreten. Dabei fiel ein Prüfling komplett durch, und vier haben die Chance, sich in einer Nachprüfung im Herbst erneut den Aufgaben zu stellen. Das geht aus der Jahresstatistik der Unteren Jagdbehörde hervor.
Um von der Unteren Jagdbehörde Kreis Soest überhaupt zugelassen zu werden, müssen Interessenten ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis vorlegen, die Schulung zur „Kundigen Person“ absolviert, an einem Seminar über die sichere Handhabung und das Schießen mit einer Kurzwaffe teilgenommen haben und im Kreis Soest wohnhaft sein.
Die Jägerprüfung selbst ist komplex und besteht zunächst aus einer schriftlichen Prüfung aus vier Fachbereichen im Multiple-Choice-System. Ist dieser erste Prüfungsteil erfolgreich absolviert, erfolgt die Zulassung zur Schießprüfung und zur mündlich-praktischen Prüfung. Dabei wird jeder Teilnehmer circa eine halbe Stunde lang über alle Fachgebiete hinweg geprüft. Das Mindestalter zum Zeitpunkt der Prüfung ist 15 Jahre.
Die Prüfungskommission besteht aus fünf Personen. Dazu zählen vier erfahrene Jäger, die die Sachgebiete „Wildbiologie“, „Jagdbetrieb“, „Waffenrecht“ und „Jagdrecht“ prüfen, sowie eine Vertreterin der Unteren Jagdbehörde. Im Kreis Soest besteht die Möglichkeit, sich bei der Kreisjägerschaft Soest entsprechend ausbilden zu lassen.
Zur anschließenden Ausübung der Jagd ist der Besitz eines Jagdscheines erforderlich, der von der Unteren Jagdbehörde erteilt bzw. verlängert wird.