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Kinderschutz als gemeinsame Aufgabe

Offene Kinder- und Jugendarbeit aller Jugendämter im Kreis beteiligt sich an Erarbeitung von Schutzkonzepten

Im Mai 2022 ist das Landeskinderschutzgesetz NRW in Kraft getreten. Es regelt unter anderem, dass Träger von Einrichtungen oder Angeboten Kinderschutzkonzepte erarbeiten sollen. Ein erster Schritt ist hierbei eine Konzeptentwicklung einzuleiten und sich mit Inhalten zu befassen. Neben dem Bereich der hauptamtlich tätigen Einrichtungen im Feld der Offenen Kinder- und Jugendarbeit betrifft dies zukünftig auch den Bereich des Ehrenamtes.

Kinderschutz
Kinderschutz als gemeinsame Aufgabe: Die Fachberatungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit kreisweit haben sich zusammengeschlossen, um gemeinsam Kinderschutzkonzepte zu erarbeiten. Foto: Kreis Soest

Wie dies gut, sicher und angesichts knapper personeller und zeitlicher Ressourcen möglich ist, dazu haben sich kreisweit alle Fachberatungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit zusammengeschlossen. Brigitte Mehrfert, Stadt Soest, erklärt: „Ziel ist, kreisweit einheitlich zu agieren, Ressourcen zu bündeln und sich auszutauschen.“ Hierzu sind verschiedene Fachtagungen ins Leben gerufen worden, die alle hauptamtlich tätigen Fachkräfte mit Hintergrundinformationen versorgt und beim Prozess der Erstellung von Schutzkonzepten begleitet. Eine durch die Fachberatungsstelle des Landes NRW (www.psg.nrw) vermittelte Referentin unterstützt hierbei tatkräftig und zielsicher.

Die Konzepte sollen im Frühjahr fertig sein, aber sich stetig weiterentwickeln. Dazu ist eine regelmäßige Evaluation und Aufarbeitung notwendig, um die pädagogische Arbeit zu ergänzen. Auch das Ehrenamt ist zukünftig mit im Boot. „Das Ziel der Fachberatungen im Kreisgebiet ist es aber, hier möglichst niedrigschwellig zu verfahren und gleichzeitig Qualitätsstandards zu setzen“, ergänzt Bianca Middeldorf vom Kreis Soest. Die beiden Kirchen, wie auch bspw. die Pfadfinder, sind schon seit längerem auf dem Weg, und haben bereits Konzepte erstellt. Hier ist eine Erweiterung auf das Thema „Umgang mit Gewalt“ im gesamten Kontext notwendig.

All diese Regelungen und Vorgaben sollen jedoch keinesfalls verschrecken, sondern Wege aufzeigen und Hilfestellung bieten, dieses sensible Thema anzugehen. Kerstin Westermann, Stadt Warstein, und Frank Osinski, Stadt Lippstadt, machen deutlich: „Gemeinsam sollen Wege erarbeitet werden, die ein Hinsehen erwirken und handlungsfähig machen. Dazu ist es wichtig, Ansprechpartner zu kennen und sich Beratung zu holen.“

Alle Einrichtungen der offenen Jugendarbeit können sich mit Fragen zur Erstellung der Schutzkonzepte an die Jugendämter im Kreis Soest wenden. Die Fachberatungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit im Kreisgebiet geben Auskunft hierzu:

Kreis Soest:
bianca.middeldorf@kreis-soest.de, 02921 302744
michael.budde@kreis-soest.de, 02921 303422

Stadt Lippstadt:
frank.osinski@lippstadt.de, 02941 980703

Stadt Soest:
b.mehrfert@soest.de, 02921 1032330

Stadt Warstein:
k.westermann@warstein.de, 02902 81317