Kreiswahlbüro informiert: Nach dem Umzug ummelden

Für Eintrag ins Wählerverzeichnis der Europawahl wichtig – Stichtage beachten

Wer umzieht, hat normalerweise zwei Wochen Zeit für die Ummeldung. Das ist nicht nur aus melderechtlichen Gründen wichtig, sondern auch für die Europawahl im Juni: Automatisch im Wählerverzeichnis eingetragen sind nämlich alle Wahlberechtigten, die bis zu einem bestimmten Stichtag im Einwohnermelderegister stehen. Darauf macht das Kreiswahlbüro aufmerksam und bittet alle, die Ende 2023 umgezogen sind und die Ummeldung wegen des Cyberangriffs noch nicht erledigt haben, dies nachzuholen.

Zwischen Ende Oktober und Ende Dezember gab es in den Bürgerbüros in den Städten und Gemeinden eine Notsituation: Wegen des Cyberangriffs auf den Dienstleister Südwestfalen IT konnten Ummeldungen nicht vorgenommen werden. Seit Jahresbeginn können in den Bürgerbüros in den Städten und Gemeinden im Kreis Soest aber wieder An- und Ummeldungen vorgenommen werden. Bürgerinnen und Bürger, die zu- oder umgezogen sind, sollten sich jetzt also zeitnah beim jeweiligen Einwohnermeldeamt melden, um ihren Umzug im Einwohnermelderegister rechtzeitig für die Europawahl zu hinterlegen.

Wer bis zum 42. Tag vor der Europawahl (28. April 2024) gemeldet ist, wird automatisch im Wählerverzeichnis mit dem neuen Wohnort geführt. Zwischen dem 41. und 21. Tag vor der Wahl erfolgt die Aufnahme in das Wählerverzeichnis des neuen Wohnortes nur auf Antrag. Wird ein Antrag nicht gestellt, verbleiben Umziehende im Wählerverzeichnis des bisherigen Wohnortes und üben am bisherigen Wohnort das Wahlrecht aus, und zwar entweder vor Ort oder durch Briefwahl. Wird der Umzug nach dem 21. Tag vor der Wahl gemeldet, bleiben Umziehende im Wählerverzeichnis des bisherigen Wohnortes und üben dort das Wahlrecht aus.