Beim Schüler-BAföG handelt es sich um eine Ausbildungsförderung, die als Zuschuss gewährt wird und vom Auszubildenden nicht zurückgezahlt werden muss. Eine Förderung ist immer abhängig vom Ausbildungsgang. So sind schulische Ausbildungen ab Klasse 10, die einen Berufsabschluss vermitteln, sowie Schulformen des zweiten Bildungswegs in der Regel förderungsfähig. Bei schulischen Ausbildungen, die keinen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln, sind weitere Prüfungen vor Aufnahme einer Förderung erforderlich. Unter anderem zu berücksichtigen sind die Staatsangehörigkeit, die Eignung und das Alter des Auszubildenden.
Für die Höhe des Förderungsbetrages spielen folgende Faktoren eine Rolle: Einkommen und Vermögen des Antragstellers sowie Einkommen der Eltern oder des Ehegatten, die Schulform und die Tatsache, ob die Antragstellerin oder der Antragsteller noch bei seinen Eltern wohnt oder in einer eigenen Wohnung lebt. Die Höhe der monatlichen Schüler-BAföG-Bedarfssätze beträgt aktuell zwischen 262 Euro und 812 Euro. Hinzu kann noch ein Zuschlag zur Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von 122 Euro bis 206 Euro (je nach Versicherungsgrundlage) sowie ein Kinderbetreuungszuschlag pro Kind in Höhe von 160 Euro kommen.
Nähere Informationen erhalten Interessierte im Internet unter www.kreis-soest.de (unter dem Reiter Onlinedienste) und unter www.bafoeg.de. Bei Fragen sind die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner des Amtes für Ausbildungsförderung des Kreises Soest per E-Mail an Bafoeg@Kreis-Soest.de erreichbar.