Die Antworten fließen in ein sogenanntes „schlüssiges Konzept“ ein. Der Kreis Soest ist gemäß aktueller Rechtsprechung dazu verpflichtet, ein solches Konzept für die Berechnung angemessener Unterkunftskosten als Entscheidungshilfe zu erstellen und regelmäßig zu aktualisieren. Die letzte Umfrage stammt aus dem Jahr 2020, in dem das Konzept auch das erste Mal erstellt wurde. Für die Fortschreibung ist nun eine neue umfassende Datenerhebung erforderlich.
Mit der Aktualisierung hat die Kreisverwaltung als Träger der Sozialhilfe das Forschungsinstitut Analyse & Konzepte GmbH aus Hamburg beauftragt. Um das Mietpreisniveau im Kreisgebiet zuverlässig und repräsentativ ermitteln zu können, wird eine möglichst breite Datengrundlage benötigt, sprich eine Vollerhebung von freifinanzierten sowie öffentlich geförderten Wohnungen.
In den nächsten Tagen erhalten deshalb zufällig ausgewählte Vermieterinnen und Vermieter Schreiben des Kreises Soest mit Fragebögen zur Mietwerterhebung. „Wir hoffen auf rege Teilnahme. Je höher der Rücklauf der versandten Fragebögen ist, desto verlässlicher kann das aktuelle Mietpreisniveau im Kreisgebiet abgebildet werden“, bittet Frank Vahrenbrink, Leiter des Sachgebiets Sicherung des Lebensunterhalts in der Abteilung Soziales, um Unterstützung. „Die Daten werden anonymisiert erhoben, es sind keine Rückschlüsse auf einzelne Mieter oder Vermieter möglich. Der Datenschutz wird zu jeder Zeit gewahrt“, erläutert Vahrenbrink weiter. Eigentümerinnen und Eigentümer, die keine Wohnungen vermieten, erhalten keine Schreiben. Die Teilnahme ist freiwillig und kostenlos.
Auf der Grundlage aktueller Daten können im Kreis Soest zukünftig die angemessenen Leistungen für die Unterkunftskosten nach den Sozialgesetzbüchern II (Bürgergeld) und XII (Grundsicherung im Alter und Hilfe zum Lebensunterhalt) ermittelt und angepasst werden.