Zulassung mit SO- und LP-Kennzeichen wieder möglich

Aber weiterhin Einschränkungen: Keine Wunschkennzeichen

Der Kreis Soest kann ab Montag, 29. Januar 2024, in seinen Zulassungsstellen in Soest und Lippstadt wieder Kennzeichen mit SO oder LP ausgeben. Allerdings gibt es für Soester bzw. Lippstädter Kennzeichen weiterhin Einschränkungen. Es können derzeit grundsätzlich nur Serienkennzeichen angeboten werden. Wunschkennzeichen sind nicht möglich.

Ende der Behelfslösungen
Der Kreis Soest kann ab Montag, 29. Januar 2024, in seinen Zulassungsstellen in Soest und Lippstadt wieder Kennzeichen mit SO oder LP ausgeben. Foto: Judith Wedderwille/ Kreis Soest

Nach dem Cyberangriff auf den Dienstleister Südwestfalen-IT am 30. Oktober 2023 war für die Kfz-Zulassung übergangsweise die Unterstützung vieler anderer Kreise im Rahmen der Amtshilfe nötig geworden. Mit den Kreisen Steinfurt und Minden-Lübbecke setzte der Kreis Soest Behelfslösungen um.

  • Neben der Zuteilung von SO- und LP-Kennzeichen können nun auch wieder technische Änderungen, der Ersatz von Fahrzeugpapieren, die Änderung von Halterdaten, die Neusiegelung von Kennzeichen sowie die Vergabe von Saisonkennzeichen und roten Kennzeichen erledigt werden.

  • Zudem können bei einer Außerbetriebsetzung nach dem 29. Januar die Kennzeichen wieder als Verbleibskennzeichen reserviert sowie für ein Folgefahrzeug übernommen werden.

  • Nicht möglich sind weiterhin die Reservierung von Wunschkennzeichen und die internetbasierte Kfz-Zulassung (i-Kfz).

  • In Einzelfällen können bereits reservierte Kennzeichen noch genutzt werden. Dafür gibt es Informationen in den FAQs (häufig gestellten Fragen) zum Bereich „Kfz-Zulassungen“ auf der Nothomepage www.kreis-soest.de.

  • Wer sein Fahrzeug seit dem 30. Oktober 2023 im Rahmen des Notbetriebes für Zulassungen im Kreis Soest oder außerhalb des Kreisgebiets angemeldet hat und jetzt einen Kennzeichenwechsel auf SO oder LP vornehmen möchte, wird gebeten, damit noch zu warten. Zunächst sollen die Kapazitäten für Neukunden freigehalten werden.

  • Außerdem entscheidet der Kreistag in seiner nächsten Sitzung am 21. März 2024 über eine mögliche Kostenübernahme für den Wechsel auf ein SO- oder LP-Kennzeichen für im Zeitraum vom 30. Oktober 2023 bis zum 26. Januar 2024 zugelassene Fahrzeuge. Wer vor der Entscheidung einen Wechsel vornimmt, muss in jedem Fall die Kosten selbst tragen.

  • Für die Bearbeitung von Zulassungsangelegenheiten ist zwingend eine Terminbuchung erforderlich. Das Terminbuchungssystem wird derzeit noch vom Kreis Steinfurt zur Verfügung gestellt. Ein Termin kann über die Nothomepage www.kreis-soest.de gebucht werden.

„Ein großes Dankeschön gilt allen Kommunen, die den Kreis Soest in dieser Situation unterstützt haben, insbesondere aber den Kreisen Steinfurt und Minden-Lübbecke. Der Zusammenhalt in der kommunalen Familie während der Ausnahmesituation in den Zulassungsstellen war bemerkenswert“, betont Kreisdirektor Volker Topp.