Wandergesellen holen sich Kreissiegel

Drei Jahre und einen Tag auf Walz

Drei Wandergesellen haben jetzt einen Stempel mehr in ihren Wanderbüchern. Nach dem Aufsagen des traditionellen Spruchs baten sie Dezernent Sascha Kudella um den Kreisstempel, den Zimmerer Elias Wiedmann (24), Zimmerin Lotta Bussas (24) und Steinmetzin Lola (22) natürlich erhielten. Ein warmes Mittagsessen gab es gleich dazu.

Drei Wandergesellen
Dezernent Sascha Kudella (hinten) begrüßte Zimmerin Lotta Bussas (v. l. ), Steinmetzin Lola und Zimmerer Elias Wiedmann im Kreishaus. Die drei Wandergesellen holten sich den Kreisstempel ab. Foto: Kira Hönicke/ Kreis Soest

Wer als Geselle auf die Walz gehen möchte, schließt sich dafür entweder einer Handwerksvereinigung, einem sogenannten Schacht, an oder ist als Freireisender unterwegs. Ob jemand einer Vereinigung angehört, erkennt man übrigens am Namenszusatz.

Der „fremde Freiheitsbruder“ Elias Wiedmann aus Heuchlingen in Baden-Württemberg ist seit zweieinhalb Jahren und Lotta Bussas aus Minden-Lübbecke ist als „fremd Freireisende“ Zimmerin seit eineinhalb Jahren auf der Wanderung. Lola aus Kassel, „fremde Steinmetzin Aspirant FBS“ (freier Begegnungsschacht), ist die jüngste im Bunde und seit drei Monaten auf der Walz. Für die Wanderzeit hat die 22-Jährige traditionsgemäß ihren Nachnamen „abgelegt“, damit ihr dieser keine Vorteile verschafft.

Die 800 Jahre alte Tradition der Walz besagt, dass die Handwerksgesellen für mindestens drei Jahre und einen Tag unterwegs sein müssen. Während dieser Zeit dürfen sie sich ihrem Heimatort nicht im Umkreis von 50 Kilometer nähern und kein Geld für Unterkunft sowie Fortbewegung ausgeben. Die Wandergesellen sind daher auf Gastfreundschaft angewiesen und wissen nie, wo sie abends ihr Lager aufschlagen. Steinmetzin Lola fasst zusammen: „Man muss solange rumfragen, bis man an einen kommt, der einen nicht schlecht findet.“   

Die Gesellen sollen auf ihrer Wanderschaft einen vernünftigen Eindruck hinterlassen und sich ehrbar verhalten. Wer auf Wanderschaft geht, darf daher keine laufenden Verpflichtungen, keine Schulden und auch kein Vorstrafenregister haben. Ein guter Leumund ist Grundvoraussetzung und die Gesellen müssen ledig sein.