Aufenthaltserlaubnisse für geflüchtete ukrainische Staatsangehörige gelten weiter

Kein Antrag auf Verlängerung nötig - Ausländerbehörde weiter im Notbetrieb

Die Aufenthaltserlaubnisse von Geflüchteten aus der Ukraine, die vor dem russischen Angriffskrieg geflohen sind und in Deutschland Schutz erhalten haben, gelten bis zum 4. März 2025 fort. Darauf weist die Ausländerbehörde des Kreises Soest hin. Wer eine solche Aufenthaltserlaubnis hat, muss keinen Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltstitels stellen. Es sind keine damit verbundenen Termine bei den Ausländerbehörden notwendig.

Diese Regelung hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) durch Rechtsverordnung getroffen. Danach werden alle ab dem 1. Februar 2024 noch gültigen Aufenthaltserlaubnisse zum vorübergehenden Schutz automatisch bis zum 4. März 2025 verlängert. „Das erleichtert uns die Arbeit deutlich“, erläutert Abteilungsleiterin Sabine Saatmann, „denn die Verlängerung ist automatisch wirksam. Es muss aus dem genannten Personenkreis niemand zu uns kommen und bei uns vorsprechen, um seine Aufenthaltserlaubnis zu verlängern.“ 

Aktuell ist die Bearbeitung von Aufenthaltstiteln jeglicher Art beim Kreis Soest, genau wie in mehreren anderen Ausländerbehörden, nicht möglich: Nach dem Cyberangriff auf den Dienstleister Südwestfalen-IT ist die Ausländerbehörde im Notbetrieb tätig. Zurzeit lässt sich noch nicht absehen, wann sie wieder normal arbeiten kann, da sie auf Fachanwendungen und diverse Schnittstellen der Südwestfalen IT angewiesen ist.

Für konkrete Anliegen können sich Betroffene anhand der FAQs auf der Not-Internetseite unter www.kreis-soest.de/faq informieren sowie per Kontaktformular oder telefonisch unter der Telefonnummer 02921-30 3090 Kontakt mit der Ausländerbehörde aufnehmen.