Geflügelhalter sollten derzeit intensiv auf Krankheitsanzeichen bei ihren Tieren achten, appelliert Dr. Martina Poppe als Leiterin des Veterinärdienstes und gibt weitere Tipps: „Ziel muss es sein, Wildvögeln, die das Virus übertragen können, keinen Zugang zu den Beständen zu ermöglichen. Deshalb sollte die Geflügelfütterung bei Freilandhaltung nur noch in einem geschützten Bereich erfolgen. Offene Wasserquellen in den Auslaufbereichen sollten auch vermieden werden, weil sie Wildvögel anlocken.“
Der Kreis Soest war im Herbst 2021 zuletzt direkt von einem Ausbruch der Geflügelpest (auch bekannt als Vogelgrippe) betroffen, als diese in einem Bestand in Lippstadt auftrat. Damals wurde für das gesamte Kreisgebiet eine Stallpflicht angeordnet, um die weitere Ausbreitung zu verhindern.
Für den Kreis Soest gilt zum jetzigen Zeitpunkt keine Stallpflicht. „Geflügelhalter sollten sich aber schon jetzt Gedanken darüber machen, wie sie ihre Tiere bei einer möglichen Stallpflicht unterbringen können“, sagt Dr. Martina Poppe. Sie empfiehlt dringend, Biosicherheitsmaßnahmen in den Geflügelhaltungen zu überprüfen und, wenn nötig, zu verbessern.
Insbesondere Geflügelhalter, die ihre Tiere nicht ausschließlich in Ställen halten, hätten eine große Verantwortung bei der Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen. Dazu gehöre vor allem die Pflicht, das Veterinäramt über unklare Krankheits- oder Todesfälle bei Geflügel zu informieren und die Tiere schnellstmöglich auf Geflügelpest untersuchen zu lassen.
Außerdem bittet die Chefin des Kreis-Veterinärdienstes Geflügelhalter, Ornithologen sowie alle Bürgerinnen und Bürger um Wachsamkeit. „Gehäufte Funde toter Wildvögel, insbesondere Wasser- und Greifvögel, sollten uns gemeldet werden“, so Dr. Martina Poppe. Der Fund von Wildvögeln kann dem Veterinärdienst unter Telefon 02921/30-2195 oder außerhalb der Dienstzeiten unter den Notrufnummern 110 oder 112 gemeldet werden.
Der Veterinärdienst erinnert daran, dass alle Geflügelhaltungen gemeldet werden müssen – und zwar unabhängig von der Anzahl der gehaltenen Tiere. Neben Schweinen, Rindern, Pferden, Ziegen und Schafen ist auch die Haltung von Geflügel beim zuständigen Veterinäramt und der Tierseuchenkasse der Landwirtschaftskammer NRW anzuzeigen. Konkret betrifft das Hühner, Puten, Enten, Gänse, aber auch Tauben und alles sonstige Geflügel. Sollten Geflügelhaltungen bislang nicht bei der Tierseuchenkasse Nordrhein-Westfalen registriert worden sein, muss dies schnellstens nachgeholt werden.