Im konkreten Fall wollte ein Bürger eine Auskunft aus dem Altlastenkataster erhalten. Dafür klickte er im Internet auf das Angebot eines „Dienstleisters“. Dabei ahnte der Bürger nicht, dass er ein unseriöses Portal aufgerufen hatte. Der Anbieter wollte Kasse machen und stellte dem Bürger 49,90 Euro für das Übernehmen der reinen Antragstellung in Rechnung. Die Kreisverwaltung berechnete anschließend die fällige Gebühr. Als sich der Bürger an das Sachgebiet Bodenschutz der Kreisverwaltung wandte und um Aufklärung bat, stellte sich heraus, dass er zuvor einem unseriösen Anbieter aufgesessen war und deshalb doppelt zahlen musste.
Die Kreisverwaltung rät aus diesem Grund, ganz genau hinzuschauen und offizielle Dokumente stets direkt bei der zuständigen Behörde zu beantragen. Für Fragen und Anliegen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der jeweiligen Abteilung der Kreisverwaltung gern zur Verfügung.
Eine Altlasten-Auskunft kann vor einem Grundstückskauf oder einer geplanten Baumaßnahme sinnvoll sein. Wer wissen möchte, ob sein Grundstück von einer altlastverdächtigen Fläche, Altlast oder einer schädlichen Bodenveränderung betroffen ist, kann die Auskunft aus dem Altlastenkataster für Grundstücke im Kreis Soest beantragen. Die Kolleginnen und Kollegen im Sachgebiet Bodenschutz des Kreises sind per E-Mail unter bodenschutz@kreis-soest.de zu erreichen. Auf diesem Weg kann auch die Auskunft beantragt werden.
Für die Altlastenauskunft beim Kreis Soest fällt im Normalfall eine Gebühr in Höhe von 35 Euro an.