Update Cyberangriff:

Wir sind wieder online. Noch einige wenige Services können wir jedoch weiter nicht wie gewohnt anbieten. Dazu zählen i-Kfz, einige Formulare und unser Telefonverzeichnis. Wir bitten um Verständnis!

Notbetrieb Fahrerlaubnisangelegenheiten startet

Dank Amtshilfe des Kreises Lippe – Bearbeitung von Anträgen möglich

Dank einer bereitwilligen Amtshilfe durch den Kreis Lippe kann die Abteilung Kfz-Zulassungen und Fahrerlaubnisse des Kreises Soest nach und nach einen Notbetrieb zur Erledigung von Führerscheinangelegenheiten aufbauen. „Derzeit ist allerdings noch keine sofortige Bearbeitung vor Ort möglich“, erläutert Abteilungsleiterin Katja Rocholl. „Viele Eingaben müssen nacherfasst werden, so dass es zu längeren Bearbeitungszeiten kommt.“

Führerschein-Dienstleistungen eingeschränkt möglich
Dank einer bereitwilligen Amtshilfe durch den Kreis Lippe kann die Abteilung Kfz-Zulassungen und Fahrerlaubnisse des Kreises Soest nach und nach einen Notbetrieb zur Erledigung von Führerscheinangelegenheiten aufbauen. Foto: Judith Wedderwille/ Kreis Soest

Sie macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass es auf der Not-Homepage www.kreis-soest.de unter dem Reiter FAQ (Frequently Asked Questions – Häufig gestellte Fragen) hinter dem Aufklappmenü „Abteilung Kfz-Zulassungen und Fahrerlaubnisse“ Antworten darauf gibt, was zurzeit wie möglich ist. „Es handelt sich leider erst um einen ersten Anfang und einen Notbetrieb“, betont Katja Rocholl. „Wann die Folgen des Cyber-Angriffs bewältigt sein werden und zu welchem Zeitpunkt der Normalbetrieb wieder anläuft, kann zurzeit nicht gesagt werden, da der Kreis Soest dafür auf den Dienstleister Südwestfalen IT angewiesen ist.“  

Für derzeit von vielen Bürgerinnen und Bürger schmerzlich vermisste Dienstleistungen können zunächst nur Anträge gestellt werden, die dann nach Überprüfung der Unterlagen auf Vollständigkeit sukzessive bearbeitet bzw. an den TÜV übermittelt werden. Es handelt sich um Anträge auf Erteilung einer Fahrerlaubnis (auch BF17), auf Erweiterung einer Fahrerlaubnis, auf Umtausch eines deutschen Führerscheins in einen EU-Kartenführerscheins und auf Erteilung eines Personenbeförderungsscheins. Zur Einreichung dieser Anträge finden sich auf der Homepage unter den FAQ Links. Eine Verlängerung von Personenbeförderungsscheinen kann derzeit unter Vorlage aller erforderlichen Unterlagen in den Zulassungsstellen erfolgen. Noch nicht möglich ist derzeit die Bearbeitung von Anträgen auf Umschreibung einer ausländischen EU/EWR-Fahrerlaubnis.

„Ich habe meine Fahrprüfung bestanden, wie bekomme ich jetzt meinen Führerschein?“, fragen sich viele Fahranfänger. Die Aushändigung von vorläufigen Fahrberechtigungen kann derzeit noch nicht unmittelbar erledigt werden. Nach bestandener Führerscheinprüfung können sich Betroffene aber ohne Termin an die Informationsschalter der Zulassungsstellen Soest und Lippstadt wenden. Die Prüfbescheinigung, ein Foto und eine Kopie vom Personalausweis müssen persönlich abgegeben und unterschrieben werden. „Leider müssen die Unterlagen nochmals vorgelegt werden, da die bereits erfassten Daten aufgrund des Cyberangriffs nicht mehr verfügbar sind“, bedauert Abteilungsleiterin Rocholl. Zur weiteren Bearbeitung muss der Rücklauf des Prüfergebnisses vom TÜV abgewartet werden. Diese werden zurzeit auf dem Postweg dem Kreis zugesendet. Zur Abholung der vorläufigen Fahrerlaubnis werden die Kundinnen und Kunden telefonisch informiert.