Update Cyberangriff:

Wir sind wieder online. Noch einige wenige Services können wir jedoch weiter nicht wie gewohnt anbieten. Dazu zählen i-Kfz, einige Formulare und unser Telefonverzeichnis. Wir bitten um Verständnis!

Zulassungs-Neustart gelungen

Erste Anliegen mit Hilfe der Kreise Steinfurt und Minden-Lübbecke bereits erledigt

Der provisorische Neustart der Zulassungsstellen des Kreises Soest am Donnerstag, 16. November, nachdem die Cyber-Attacke einer kriminellen Organisation auf die IT-Infrastruktur der Südwestfalen IT eine vorübergehende Schließung erzwungen hatte, ist ruhig und in geordneten Bahnen verlaufen. Diese Bilanz zieht die Kreisverwaltung.

Wieder geöffnet
Die Zulassungsstellen des Kreises Soest – hier die Lippstädter – sind bis auf Weiteres wieder montags bis freitags von 10 bis 12 Uhr geöffnet. Foto: Judith Wedderwille/ Kreis Soest

Zwar bildeten sich lange vor der Öffnungszeit von 10 bis 12 Uhr vor den Eingangstüren lange Schlangen. Doch die Anliegen waren in der Verfügung stehenden Zeit zu bewältigen. Es konnten in Soest bereits 72 Vorgänge und in Lippstadt 65 Vorgänge entgegengenommen werden.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der hiesigen Zulassungsstellen fahren mit dem Vorgängen am Folgetag zu den Kreisen Steinfurt und Minden-Lübbecke, um die Geschäfte dort an zur Verfügung gestellten Arbeitsplätzen zu erledigen. Die Kundinnen und Kunden werden telefonisch informiert, wann die Unterlagen abholbereit sind. Auf dem Wege der Amtshilfe ist dieses Verfahren zustande gekommen. Insgesamt zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der hiesigen Zulassungsstellen starteten bereits am Donnerstagmorgen in den Partnerkreisen und haben die ersten Zulassungen schon erledigt.

In diesem Zusammenhang appelliert Katja Rocholl, Abteilungsleiterin Kfz-Zulassungen und Fahrerlaubnisse, nicht mit den Kreisen Steinfurt oder Kreisen Minden-Lübbecke telefonisch Kontakt aufzunehmen oder dort vorstellig zu werden und so unnötige Arbeit zu verursachen. Sie bittet darum, die Öffnungszeiten in Soest und Lippstadt zu nutzen.

Frau Rocholl weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Ausstellung und Aushändigung von Führerscheindokumenten, also die Erteilung der Fahrerlaubnis nach bestandener Prüfung, aufgrund der fehlenden elektronischen Übermittlung an das Kraftfahrtbundesamt zurzeit nicht durchgeführt werden kann. An einer Lösung werde täglich gearbeitet. Die Prüfungsbestätigung (weißer Zettel vom TÜV) sei kein vorläufiger Nachweis der Fahrberechtigung und berechtige nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen. Im Bereich Fahrerlaubnisangelegenheiten können derzeit nur die Verlängerung von Fahrerlaubnissen sowie die Ausstellung von Fahrerqualifizierungsnachweisen und Fahrerkarten für Gewerbe und Beruf ermöglicht werden.