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Leinenpflicht in Vogelschutzgebieten bis Ende Juli

Appell der Unteren Naturschutzbehörde angesichts vieler Verstöße

Der Sommer lädt zum Spaziergang in der Feldflur ein, gerne auch mit Begleitern auf vier Pfoten. Doch dabei ist zu beachten, dass bis zum 31. Juli in Vogelschutzgebieten Leinenpflicht besteht. Dies ist nicht zu verwechseln mit der Brut- und Setzzeit, die bereits am 15. Juli endet. In Naturschutzgebieten gilt dagegen ganzjährig ein Anleingebot. Darauf weist die Untere Naturschutzbehörde hin, weil zurzeit viele Hinweise eingehen, dass Hunde ohne Leine im Vogelschutzgebiet gesichtet worden sind.

Vorbildlich
Diese Hundebesitzerin verhält sich vorbildlich. Sie geht mit ihrem Border Collie im Vogelschutzgebiet Hellwegbörde, hier am Vogelberg in Warstein-Belecke, angeleint spazieren. Foto: Thomas Weinstock/ Kreis Soest

Das Vogelschutzgebiet Hellwegbörde ist mit rund 50.000 Hektar eines der größten in Nordrhein-Westfalen und zieht sich von Unna bis nach Paderborn quer durch den Kreis Soest. „Beim Gassigehen kann somit schnell das Vogelschutzgebiet betreten werden, auch wenn dies nicht immer sofort ersichtlich ist“, betont Konstanze Münstermann, in der Unteren Naturschutzbehörde für die Umsetzung des Vogelschutzmaßnahmenplans Hellwegbörde im Kreis Soest zuständig. „Dennoch ist es wichtig, dass die Leinenpflicht eingehalten wird, um die heimische Tierwelt zu schützen.“

Die Hellwegbörde ist für viele bedrohte Arten ein landesweit bedeutsames Brut- und Rastgebiet. Hierzu gehören Wachtelkönig, Rohr- und Wiesenweihe sowie Kiebitz. Einige Arten brüten versteckt auf den Äckern, so wie Weihe, Rebhuhn und Kiebitz. Die Wiesenweihenküken sind bereits im Juni geschlüpft. Konstanze Münstermann: „Allerdings sind viele von ihnen noch nicht flügge, somit nicht flugfähig. Hierdurch sind sie verletzlich und müssen besonders geschützt werden.“

Hunde, die auf den Feldern und Wiesen toben, laufen und stöbern, stellen eine Gefahr für Weihe, Hase, Reh & Co. dar. Aufgescheuchte Tiere verlieren Energie und benötigen mehr Nahrung. Zudem können Nester von den Alttieren verlassen werden, wodurch Eier und Küken auskühlen, was bis zum Tod der Jungen führen kann. So können Hunde neben der Bedrohung durch Fuchs und Habicht sowie Nahrungsmangel und ungünstigen Witterungen zu einer zusätzlichen Belastung der Tiere werden.

Ein naturverträgliches Austoben der Hunde ist zum Beispiel auf Hundewiesen möglich. „Bei einem umsichtigen und verantwortungsbewussten Umgang kann auch weiterhin der Feldweg zum Spazieren genutzt werden. Mit der Leine steht dem Naturerlebnis nichts entgegen“, appelliert Konstanze Münstermann.

Wo sich Vogelschutzgebiete im Kreis Soest befinden, zeigt eine Karte im Netz unter der Adresse www.kreis-soest.de/vogelschutzgebiete.