Der LEP steuert die räumliche Entwicklung des Landes NRW. Er gibt dafür eine Reihe an Ziele und Grundsätzen vor, die unter anderem in den Regionalplänen der Bezirksregierungen oder Bebauungsplänen der Kommunen zu berücksichtigen sind. Dazu werden beispielsweise Flächenkulissen, die sich zukünftig für Windenergie- oder Freiflächenphotovoltaikanlagen eignen sollen, beschrieben. Damit der Neubau der Anlagen in Zukunft gesteuert und auf geeigneten Flächen konzentriert werden kann, ist als Grundlage zunächst die Änderung des LEP erforderlich.
Im Rahmen einer öffentlichen Beteiligung können sich alle Bürgerinnen und Bürger, Verbände, Institutionen und Behörden zu den vorliegenden Änderungen des LEP äußern. Die Beteiligung erfolgt online über das Beteiligungsportal des Landes unter dem Link: https://beteiligung.nrw.de/portal/rpv/beteiligung/themen/1003167
Alternativ können Stellungnahmen per E-Mail (landesentwicklungsplan@mwike.nrw.de), per Fax (0211/61772-774), per Post oder zur Niederschrift an folgende Adresse gerichtet werden: Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen, Landesplanungsbehörde, Berger Allee 25 in 40213 Düsseldorf
Der Entwurf des LEP NRW, die Planbegründung und der Umweltbericht liegen während der normalen Dienstzeiten zur Einsichtnahme auch bei der Bezirksregierung Arnsberg, Seibertzstr. 1 in 59821 Arnsberg aus. Zusätzlich sind die Unterlagen abrufbar auf der Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (www.wirtschaft.nrw.de) sowie auf dem Internetauftritt der Landesplanungsbehörde (www.landesplanung.nrw.de). Weitere Infos gibt es hier: https://www.kreis-soest.de/bauen-kataster/bauen/regionalplan/regionalplan