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Führerscheinumtausch: Antrag frühzeitig stellen

Alte Fahrerlaubnisse der Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 werden im Januar ungültig

Die Kreisverwaltung Soest erinnert daran, dass zum 19. Januar 2024 die grauen oder rosafarbenen Führerscheine aller Personen der Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 ungültig werden. Bisher hat von diesem Personenkreis nur etwa ein Viertel der Bürgerinnen und Bürger ihre Führerscheine umgetauscht. Die Abteilung Kfz-Zulassungen und Fahrerlaubnisse rät dazu frühzeitig einen Antrag zu stellen, so können längere Wartezeiten zum Ende der Stichtagsregelung vermieden werden.

 

Führerscheinumtausch
Frist für Führerscheinumtausch läuft. Im Januar 2024 werden die alten Führerscheine der Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 ungültig. Symbolfoto: Thomas Weinstock/ Kreis Soest

Der Umtausch des Führerscheins kann ganz einfach postalisch beantragt werden. Das Antragsformular sowie weitergehende Informationen sind auf der Homepage unter www.kreis-soest.de veröffentlicht (im Suchfeld das Stichwort „Umtausch einer deutschen Fahrerlaubnis“ eingeben).

Ein Führerscheinumtausch kann auch in den Zulassungsstellen Lippstadt und Soest beantragt werden. Dazu ist aber eine vorherige Terminvereinbarung unter der Telefon-Nummer 02921/300 oder auf der Internetseite des Kreises unter www.termine-buergerdienste.kreis-soest.de erforderlich.

In den kommenden Jahren müssen die alten Führerscheine nach und nach in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Die nächste Frist endet am 19. Januar 2024. Dann werden die „alten Lappen“ der Altersjahrgänge 1965 bis 1970 ungültig. Das Ablaufdatum bezieht sich zwar lediglich auf das Führerscheindokument, die Fahrerlaubnis behält grundsätzlich ihre Gültigkeit, jedoch stellt ein Verstoß durch einen nicht rechtzeitig vorgenommenen Umtausch eine Ordnungswidrigkeit dar. 

Hintergrund der gesetzlich festgeschriebenen Umtauschaktion für bundesweit rund 15 Millionen Führerscheine in Papierform und 28 Millionen im alten Scheckkartenformat ist ein  Manko aller vor dem 19. Januar 2013 ausgegebenen Führerscheine: Sie sind nicht befristet – und dies widerspricht seit Januar 2013 einer Vorgabe der Europäischen Union.

Aufgrund der hohen Anzahl der umzutauschenden Dokumente sind die Fristen zeitlich gestaffelt, die letzte läuft 2033 aus. Auf den Zeitraum der Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 (19. Januar 2024) folgen die Jahrgänge 1971 oder später (19. Januar 2025). 2026 startet dann der Pflichtumtausch für diejenigen, die über Kartenführerscheine verfügen, die zwischen 1999 und dem 18. Januar 2013 übergeben worden sind. Wer vor 1953 geboren ist, hat unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins ebenfalls bis zum 19. Januar 2033 Zeit für einen Umtausch.

Ist der Umtausch erledigt, ist 15 Jahre Ruhe - wie bei allen seit dem 19. Januar 2013 ausgehändigten Exemplaren. Nach Ablauf der 15 Jahre gilt dann erneut: Es muss zwar ein neuer Führerschein beantragt werden, alle Rechte bleiben aber ohne Prüfung und Gesundheitscheck erhalten.