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Zweiter Fall von Amerikanischer Faulbrut in Lippstadt

Veterinärdienst richtet weiteren Sperrbezirk nahe des Gewerbegebiets Am Wasserturm ein

Der Veterinärdienst des Kreises hat am Freitag, 5. Mai 2023, einen zweiten Fall von Amerikanischer Faulbrut der Bienen in Lippstadt amtlich festgestellt. Die betroffene Imkerei liegt unweit des am 17. April entdeckten ersten Falls in der Nähe des Gewerbegebietes Am Wasserturm. So überschneidet sich der Sperrbezirk, der per Allgemeinverfügung mit einem Radius von einem Kilometer um den Ausbruchsort eingerichtet wurde, mit dem bereits bestehenden Sperrbezirk.

Schutzzone
Ein Gebiet um den zweiten Seuchenbestand mit einem Radius von mindestens einem Kilometer wurde als Schutzzone (Sperrbezirk) festgelegt.

Im Rahmen der Umgebungsuntersuchung nach dem Auftreten des ersten Falls hat das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Westfalen in der Futterkranzprobe des Bienenbestandes einen hochgradigen Sporenbefall festgestellt. Zwei von sechs Völkern zeigten klassische Symptome der Amerikanischen Faulbrut und waren bereits geschwächt. Aus diesem Grund mussten sie abgeschwefelt (getötet) werden.

Die Amerikanische Faulbrut gehört zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen. Es handelt sich um eine bakterielle Infektionskrankheit, welche die Brut der betroffenen Bienenvölker befällt. Die Brut stirbt größtenteils ab, was zur Folge hat, dass die Zahl der Bienen in dem Volk immer geringer wird und das Volk schließlich nicht mehr die notwendige Stärke aufweist, um zu überwintern.

Auf den Menschen ist die Krankheit nicht übertragbar. Gewonnener Honig kann bedenkenlos verzehrt werden. Der in dem Bienenstand gewonnene Honig darf allerdings nicht an Bienen verfüttert werden. Bienenvölker und Material (zum Beispiel Waben, Wabenabfälle) dürfen nicht in oder aus dem Sperrbezirk verbracht werden. Der Zukauf von Bienen darf generell nur mit gültigen Gesundheitsbescheinigungen erfolgen.