Bei einer regulären Bestandsuntersuchung durch das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Westfalen wurde in der Futterkranzprobe des Bienenbestandes Sporenbefall festgestellt. „Alle Völker sind dort stark entwickelt und werden dem offenen Kunstschwarmverfahren unterzogen. Darunter versteht man einen zweifachen Umzug in saubere, leere Beuten“, erklärt Veterinärin Dr. Martina Poppe vom Kreisveterinäramt. Eine Bienenbeute ist ein Bienenkasten oder ein Bienenhaus. Zum Bienenstock wird die Bienenbeute mit dem Einzug der Bienen.
Die Amerikanische Faulbrut gehört zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen. Es handelt sich um eine bakterielle Infektionskrankheit, welche die Brut der betroffenen Bienenvölker befällt. Die Brut stirbt größtenteils ab, was zur Folge hat, dass die Zahl der Bienen in dem Volk immer geringer wird und das Volk schließlich nicht mehr die notwendige Stärke aufweist, um zu überwintern.
Auf den Menschen ist die Krankheit nicht übertragbar. Gewonnener Honig kann bedenkenlos verzehrt werden. Der in dem Bienenstand gewonnene Honig darf allerdings nicht an Bienen verfüttert werden. Bienenvölker und Material (zum Beispiel Waben, Wabenabfälle) dürfen nicht in oder aus dem Sperrbezirk verbracht werden. Der Zukauf von Bienen darf generell nur mit gültigen Gesundheitsbescheinigungen erfolgen.