Seit 2007 gibt es das Elterngeld. Diese Leistung des Bundes soll junge Eltern finanziell unterstützen, wenn sie sich entscheiden, für eine gewisse Zeit aus dem Berufsleben auszusteigen, um sich ausschließlich um den Nachwuchs zu kümmern.
Das Elterngeld ersetzt nach der Geburt eines Kindes das wegfallende Erwerbseinkommen. Es gibt zwei Varianten: Das Basiselterngeld beträgt in der Regel rund 60 Prozent des bisherigen Nettoeinkommens. Das ElterngeldPlus liegt höchstens bei der Hälfte des monatlichen Basiselterngeldes; dafür kann die Bezugszeit verlängert werden: Aus einem Monat Basiselterngeld werden zwei ElterngeldPlus-Monate. Das ElterngeldPlus richtet sich vor allem an Eltern, die früher in Teilzeit in den Beruf zurückkehren möchten.
Gesetzliche Neuregelungen gibt es für die Eltern, deren Kinder ab 1.9.2021 geboren sind: Die Grenze der zulässigen wöchentlichen Arbeitszeit während der Elternzeit und während des Bezuges von Elterngeld wurde auf 32 Stunden angehoben. Eltern, deren Kinder mindestens sechs Wochen zu früh zur Welt gekommen sind, können zusätzliche Anspruchsmonate beantragen.
Für detaillierte Informationen sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Elterngeldstelle des Kreisjugendamtes unter den Telefonnummern 02921/302058, 302053, 303452, 303552 und 303983 zu erreichen. Weitere Informationen im Netz unter www.kreis-soest.de („Elterngeld“ ins Suchfenster eingeben).