In den nächsten Tagen und Wochen werden viele Menschen aus der Ukraine von der Verpflichtung betroffen sein, denn die Frist läuft ab dem Zeitpunkt der Einreise. Eine vorherige freiwillige Zulassung ist immer möglich.
Da es sich in der Regel um Fahrzeuge handelt, die keine europäische Typgenehmigung besitzen, ist zur Erlangung der Betriebserlaubnis neben einigen weiteren Unterlagen ein entsprechendes Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen notwendig (sog. Vollabnahme).
Die Abteilung Kfz-Zulassungen und Führerscheine beim Kreis empfiehlt vorab oder bei Rückfragen zum Verfahren eine vorherige Kontaktaufnahme unter zulassungen-soest@kreis-soest.de oder zulassungen-lippstadt@kreis-soest.de sowie telefonisch unter 02921-30-2794 in Soest oder 02921-30-3610 in Lippstadt zur Überprüfung der erforderlichen Unterlagen.
Weitere Informationen gibt es auf Internetseite des Kreises Soest unter www.kreis-soest.de/ukrainehilfe oder unter dem Suchbegriff „Hilfe für die Ukraine“ unter www.kreis-soest.de.