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Ukraine-Flüchtlinge sollten an die Fahrzeug-Umschreibung denken

Ausländische Fahrzeuge müssen in Deutschland zugelassen werden - Jahresfrist endet für viele

Ausländische Fahrzeuge müssen in Deutschland zugelassen werden, wenn sie hier ihren regelmäßigen Standort haben. Geregelt ist das in den Bestimmungen der Fahrzeugzulassungsverordnung. Aufgrund der besonderen Situation der ukrainischen Geflüchteten hatte sich das Bundesverkehrsministerium dafür ausgesprochen, dass die Fahrzeuge für zunächst ein Jahr von dieser Pflicht befreit sind. Danach müssen sie regulär im Bundesgebiet zugelassen werden.

Fahrzeug zulassen
Nach Beginn des Ukrainekrieges gab es zunächst Übergangsregelungen für ukrainische Fahrzeuge. Nach einem Jahr in Deutschland müssen diese nun auch hier zugelassen werden. Foto: Judith Wedderwille/ Kreis Soest

In den nächsten Tagen und Wochen werden viele Menschen aus der Ukraine von der Verpflichtung betroffen sein, denn die Frist läuft ab dem Zeitpunkt der Einreise. Eine vorherige freiwillige Zulassung ist immer möglich. 

Da es sich in der Regel um Fahrzeuge handelt, die keine europäische Typgenehmigung besitzen, ist zur Erlangung der Betriebserlaubnis neben einigen weiteren Unterlagen ein entsprechendes Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen notwendig (sog. Vollabnahme). 

Die Abteilung Kfz-Zulassungen und Führerscheine beim Kreis empfiehlt vorab oder bei Rückfragen zum Verfahren eine vorherige Kontaktaufnahme unter zulassungen-soest@kreis-soest.de oder zulassungen-lippstadt@kreis-soest.de sowie telefonisch unter 02921-30-2794 in Soest oder 02921-30-3610 in Lippstadt zur Überprüfung der erforderlichen Unterlagen.

Weitere Informationen gibt es auf Internetseite des Kreises Soest unter www.kreis-soest.de/ukrainehilfe oder unter dem Suchbegriff „Hilfe für die Ukraine“ unter www.kreis-soest.de