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Hunde ab 1. März an die Leine nehmen

Untere Naturschutzbehörde erinnert an gesetzliche Regelung für Vogelschutzgebiete

Bewusste Naturliebhaber berücksichtigen es immer: Hunde müssen in Naturschutzgebieten stets angeleint werden. Vom 1. März bis zum 31. Juli gilt zusätzlich auch die im NRW-Landesnaturschutzgesetz seit 2016 geregelte Anleinpflicht in Vogelschutzgebieten. Diese Bestimmung wirkt sich für Hundehalterinnen und Hundehalter im Kreis Soest besonders aus, da viele von ihnen in ihrer Nachbarschaft zum Beispiel auf das großräumige Vogelschutzgebiet Hellwegbörde treffen.

Vorbildlich
Diese Hundebesitzerin verhält sich vorbildlich. Sie geht mit ihrem Border Collie im Vogelschutzgebiet Hellwegbörde, hier am Vogelberg in Warstein-Belecke, angeleint spazieren. Foto: Thomas Weinstock/ Kreis Soest

Durch das Vorkommen der stark bedrohten Vogelarten Kiebitz, Grauammer und Wiesenweihe oder des selten gewordenen Wachtelkönigs hat der Kreis Soest eine besondere Verantwortung. Nester gibt es nicht nur in Hecken und Bäumen. Auch am Boden, auf Ackerflächen und auf Wiesen wird gebrütet. Besonders diese bodenbrütenden Arten benötigen Schutz. Sie sind durch am Boden jagende Räuber wie zum Beispiel Füchse oder Waschbären und durch Flächenverluste selten geworden. Niemand sollte deshalb seinen Hund in der Brutzeit auf Feldern und Wiesen stöbern, spielen oder laufen lassen. Denn auch häufiges Aufscheuchen der Elternvögel vom Nest kann zum Auskühlen der Eier führen oder die Elternvögel dermaßen ablenken, dass Raubtiere die schutzlosen Küken erbeuten. Sogar junge Feldhasen und Rehkitze können schon durch das Hetzen zu Tode kommen oder sie werden von ihren Müttern nicht mehr angenommen.

Deshalb gilt die Bitte, Hunde grundsätzlich nicht in Natur- und Vogelschutzgebieten frei laufen zu lassen, denn diese bieten geeignete Rückzugsräume im Außenbereich. Durch Hundekot auf landwirtschaftlichen Flächen können darüber hinaus Verunreinigungen bei der Futter- und Lebensmittelherstellung entstehen.

Manchmal werden die gesetzliche Anleinpflicht und damit verbundene mögliche Geldbußen als Einschränkung für Hundehalter und Hunde empfunden. Da die Bestände der heimischen Vögel der Feldflur im Kreis trotz Vogelschutzgebiet weiter zurückgehen, helfen diese Regelungen aber, in der Brutzeit Störungen zu vermindern.

Die genaue Abgrenzung der Natur- und Vogelschutzgebiete im Kreis Soest können auf Karten im Netz unter www.kreis-soest.de nachvollzogen werden. Einfach „Vogelschutzgebiete“ ins Suchfeld eingeben.