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Wohnraumförderung bleibt attraktiv

Ministerium veröffentlicht neue Bestimmungen

Mit der öffentlichen Wohnraumförderung unterstützt das Land NRW die Schaffung von bedarfsgerechten preisgünstigen bzw. preis- und belegungsgebundenen Wohnungen. Der Kreis Soest übernimmt dabei als Bewilligungsbehörde die Aufgabe der Antragsbearbeitung und Bewilligung. Das zuständige Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung hat jetzt das neue Wohnraumförderprogramm 2023 bis 2027, die neuen Wohnraumförderbestimmungen 2023 sowie die Modernisierungsförderung veröffentlicht.

„Fördern, was Wohnungen schafft“
Das zuständige Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung hat die neuen Wohnraumförderbestimmungen und die Modernisierungsförderung veröffentlicht. Foto: Janine Constant/ Kreis Soest

Laut des aktuellen Programms, das unter dem Titel „Fördern, was Wohnungen schafft“ firmiert, stellt das Land NRW für die kommenden Jahre bis 2027 insgesamt 9 Milliarden Euro zur Verfügung. Auf das Jahr 2023 entfallen davon 1,6 Milliarden Euro. Für den Kreis Soest stehen für das Jahr 2023 insgesamt rund 12 Millionen Euro zur Mietwohnraumförderung und Eigentumsförderung sowie Modernisierungsförderung zur Verfügung.

Der Hauptschwerpunkt der öffentlichen Wohnraumförderung in NRW liegt in der bedarfsgerechten Neuschaffung und Modernisierung von bezahlbarem Mietwohnraum.

Um dem aktuellen Druck wohnungswirtschaftlicher Rahmenbedingungen durch gestiegene Grundstücks-, Bau- und Nebenkosten und zunehmender Zinsentwicklung entgegen zu stehen, wurden die Wohnraumförderbestimmungen durch das Land noch einmal deutlich verbessert.

Außerdem können Investoren im Rahmen der Mietwohnraumförderung zinsgünstige Darlehen in Kombination mit Tilgungsnachlässen erhalten. Der Zinssatz bleibt dabei für die ersten fünf Jahre bei 0 Prozent und steigt dann auf lediglich 0,5 Prozent an. Auch die Grunddarlehen wurden um rd. 15 Prozent deutlich angehoben. Je nach Zweckbindungszeitraum (25 oder 30 Jahre) müssen 30 bis 35 Prozent dieses Darlehens nicht zurückgezahlt werden.

Ergänzend sind diverse Zusatzdarlehen z. B. für das Bauen mit Holz, besonders gute Energieeffizienz oder ein Mehr an Barrierefreiheit möglich. Der Tilgungsnachlass liegt hier weiterhin bei 50 Prozent. Neu sind z. B. die Zusatzdarlehen für die Durchführung von Planungswettbewerben und die Gründung bewohnergetragener Genossenschaften.

Die monatliche Miete wird von 5,90 Euro auf 6 Euro pro Quadratmeter leicht erhöht. Bei besonderer Energieeffizienz sind weitere Erhöhungen bis zu 0,20 Euro pro Quadratmeter möglich. Für die Mieter bleibt diese Anhebung aufgrund der eingesparten Energiekosten jedoch kostenneutral. Weiterhin neu ist, dass Antragsteller nicht wie bisher 20 Prozent, sondern nur noch 10 Prozent Eigenkapital mitbringen müssen.

Bei der Modernisierungsförderung von Mietwohnraum werden weiterhin bis zu 100 Prozent der anerkannten förderfähigen Bau- und Baunebenkosten gefördert. Förderfähig sind nicht nur Modernisierungsmaßnahmen, sondern in Kombination auch Instandsetzungsmaßnahmen am Gebäude und im Wohnumfeld. Neu ist z. B., dass durch Nutzung der Zusatzdarlehen, z. B. zum Effizienzhausstandard, insgesamt Tilgungsnachlässe von bis zu 55 Prozent möglich sind.

Auch in der Eigentumsförderung wurden die Grunddarlehen erhöht (plus 14 Prozent) und Zinsen niedrig gehalten (0,5 Prozent für 30 Jahre). Der Tilgungsnachlass liegt bei 10 Prozent und auch hier sind Zusatzdarlehen, z. B. zur Energieeffizienz oder Barrierefreiheit, möglich (mit 50 Prozent Tilgungsnachlass). Neu ist z. B., dass die Förderung nun auch für Haushalte mit mittleren Einkommen und Haushalte ohne Kinder oder auch Ein-Personen-Haushalte möglich ist.

Ob eine Förderung im Bereich der Eigentumsförderung möglich ist, sollten interessierte Haushalte zunächst mit dem Chancenprüfer der NRW.Bank prüfen (www.nrwbank; Chancenprüfer in die Suche eingeben). Die aktuellen Wohnraumförderbestimmungen (WFB 2023) und die Modernisierungsrichtlinie (RL Mod 2023) können auf der Website des Ministeriums (www.mhkbd.nrw) heruntergeladen werden. Die Website des Kreises Soest wird diesbezüglich derzeit überarbeitet.