204 Anträge konnten von der BAföG-Stelle des Kreises Soest nicht gefördert werden. 49 Anträge wurden von den Antragstellern zurückgenommen.
Beim Schüler-BAföG handelt es sich um eine Ausbildungsförderung, die als Zuschuss gewährt wird und vom Auszubildenden nicht zurückgezahlt werden muss. Eine Förderung ist immer abhängig vom Ausbildungsgang. So sind schulische Ausbildungen ab Klasse 10, die einen Berufsabschluss vermitteln, sowie Schulformen des zweiten Bildungsweges in der Regel förderungsfähig. Bei schulischen Ausbildungen, die keinen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln, sind weitere Prüfungen vor Aufnahme einer Förderung erforderlich. Unter anderem zu berücksichtigen sind die Staatsangehörigkeit, die Eignung und das Alter des Auszubildenden.
Für die Höhe des Förderungsbetrages spielen folgende Faktoren eine Rolle: Einkommen und Vermögen des Antragstellers sowie Einkommen und Vermögen der Eltern oder des Ehegatten, die Schulform und die Frage, ob die Antragstellerin/der Antragsteller noch bei den Eltern wohnt oder in einer eigenen Wohnung lebt. Die Höhe der monatlichen Schüler-BAföG-Bedarfsätze beträgt aktuell zwischen 262 Euro und 812 Euro. Hinzu kann noch ein Zuschlag zur Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von 122 Euro bis 206 Euro (je nach Versicherungsgrundlage) sowie ein Kinderbetreuungszuschlag pro Kind in Höhe von 160 Euro kommen.
Durch die Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes im August letzten Jahres wurde die Altershöchstgrenze und die Vermögensgrenze des Auszubildenden deutlich angehoben und auch die Freibeträge für das Einkommen der Eltern/Ehegatten wurden erhöht.
Nähere Informationen erhalten Interessierte im Internet unter www.kreis-soest.de („BAföG“ ins Suchfeld eingeben) und unter www.bafoeg.de. Dort sind die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner des Amtes für Ausbildungsförderung des Kreises Soest mit ihren Telefonnummern zu finden und es gibt Links zu den Formularen sowie weitere Informationen.