Im Amtsblatt des Kreises Soest werden die zwingend einzuhaltenden Regelungen veröffentlicht, die Geflügelhalter in der Überwachungszone einhalten müssen. Bereits als am vergangenen Freitag der Verdacht auf Ausbruch der heimtückischen Tierseuche bestand, waren auf Anordnung des Kreises Paderborn, circa 122.000 Tiere aus dem betroffenen Bestand in Delbrück getötet worden.
Für die Überwachungszone, zu der unter anderem Bad Waldliesborn, Hörste und Teile von Lipperode gehören, gelten nun besonders strenge Auflagen für Geflügelhalter: Geflügel oder in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Arten sind aufzustallen. Tierhaltende Betriebe müssen dem Veterinäramt unverzüglich die Anzahl der gehaltenen Vögel mitteilen. Außerdem dürfen unter anderem gehaltene Vögel, frisches Fleisch von Geflügel und Federwild, Eier sowie sonstige Erzeugnisse und tierische Nebenprodukte von Geflügel weder in einen noch aus einem Bestand verbracht werden. Tierhalter müssen außerdem strenge Hygienevorschriften beachten. Für Fahrzeuge gilt eine Desinfektionsverpflichtung. Welche weiteren Regelungen im einzelnen zwingend zu beachten sind, ist im Amtsblatt des Kreises Soest aufgeführt. Es wird am heutigen Montag, 20. Februar 2023, veröffentlicht und erlangt dann am 21. Februar Rechtskraft.
Über die verfügten Restriktionen hinaus appelliert Professor Dr. Wilfried Hopp, Leiter des Veterinärdienstes beim Kreis Soest, besondere Vorsicht und Achtsamkeit walten zu lassen. Die Geflügelpest sei hochansteckend und für Hühner und Puten meist sehr schnell tödlich. Von der Ansteckung bis zum Ausbruch vergingen in der Regel nur wenige Stunden bis Tage. Professor Dr. Wilfried Hopp bittet deshalb alle Geflügelhalter im Kreis Soest dringend, ihre Tiere genau zu beobachten und Verdachtsfälle dem Kreis zu melden.
Insbesondere Geflügelhalter, die ihre Tiere nicht ausschließlich in Ställen halten, hätten eine große Verantwortung bei der Einhaltung der in der Geflügelpest-Verordnung vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen. Dazu gehöre vor allem die Pflicht, das Veterinäramt über unklare Krankheits- oder Todesfälle bei Geflügel zu informieren und die Tiere schnellstmöglich auf Geflügelpest untersuchen zu lassen. Außerdem müsse Wildvögeln der Zugang zu Futter, Einstreu und Gegenständen versperrt und Tiere dürften nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem wildlebende Vögel Zugang hätten.
Hintergrund
Die Aviäre Influenza, auch Geflügelpest oder Vogelgrippe genannt, ist eine durch Viren ausgelöste Infektionskrankheit, die ihren natürlichen Reservoir-Wirt im wilden Wasservogel hat. Die Geflügelpest ist eine besonders schwer verlaufende Form der aviären Influenza. Sie wird durch sehr virulente (hochpathogene) Stämme aviärer Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 hervorgerufen. Alle Nutzgeflügelarten, aber auch viele Zier- und Wildvogelarten sind hochempfänglich für die Infektion. Bei Hühnern und Puten werden die höchsten Erkrankungs- und Sterberaten beobachtet – teilweise bis zu 100 Prozent. Wasservögel erkranken seltener und oft weniger schwer, scheiden aber dennoch das Virus aus und können als Reservoir für Ansteckungen dienen.