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Jugendschöffen für neue Amtsperiode gesucht

Interessierte können sich bis zum 31. März 2023 melden

Wenn sich Jugendliche und Heranwachsende vor Gericht verantworten müssen, ist häufig das Jugendschöffengericht für sie zuständig. Es besteht aus dem Jugendrichter als Vorsitzenden und zwei Jugendschöffen. Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter ohne juristische Ausbildung. Als Bindeglied zwischen Staat und Volk sollen sie zu einer lebensnahen Rechtsprechung verhelfen. Das Kreisjugendamt sucht zurzeit nach geeigneten Bewerbern für das verantwortungsvolle Amt.

Jugendschöffen gesucht
Jugendschöffen gesucht: Wer das verantwortungsvolle Ehrenamt übernimmt, erhält eine Entschädigung. Interessierte können sich bis zum 31. März beim Kreisjugendamt melden. Foto: Thomas Weinstock/ Kreis Soest

In diesem Jahr werden Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Amtsperiode 2024 bis 2028 gewählt. Die Jugendschöffen nehmen an den Hauptverhandlungen in gleichem Umfang und mit gleicher Stimme wie die Berufsrichter teil und tragen in gleicher Weise Verantwortung für das Urteil. Wer sich für das Ehrenamt interessiert, muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und die deutsche Sprache beherrschen, seinen Hauptwohnsitz in einer der Gemeinden des Kreises Soest haben und am 1. Januar 2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein. Das verantwortungsvolle Amt eines Jugendschöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes gesundheitliche Eignung. Bestimmte Gründe (Angehörige eines Justizberufes, Religionsdiener, Vorstrafen, Insolvenz usw.) schließen vom Schöffenamt aus.

Der Jugendhilfeausschuss wird in seiner Sitzung am 31. Mai entscheiden, welche Bewerberinnen und Bewerber die Voraussetzungen erfüllen. Juristische Kenntnisse sind für das Amt nicht erforderlich. Der Jugendhilfeausschuss soll nur in der Jugenderziehung erfahrene Personen berücksichtigen, und zwar Männer und Frauen in gleicher Anzahl.

Nötig sind zahlreiche engagierte Ehrenamtliche: Dem Amtsgericht Lippstadt bzw. dem Landgericht Paderborn sind mindestens fünf männliche und fünf weibliche Jugendschöffen vorzuschlagen. Für die Jugendkammern des Landgerichtes Arnsberg werden mindestens acht weibliche und acht männliche Jugendschöffen benötigt. Für das Jugendschöffengericht in Soest sind mindestens sechs männliche und sechs weibliche Bewerber vorzuschlagen. Wer das Amt ausübt, erhält eine Entschädigung für den Verdienstausfall.  

Interessierte können sich mit weiteren Fragen direkt an den Kreis Soest, Abteilung Jugend und Familie, E-Mail jugendschoeffenwahl@kreis-soest.de oder unter der Telefonnummer 02921/30-2030 an das Kreisjugendamt wenden. Ein Bewerbungsformular sowie weitere Informationen zum Schöffenamt sind im Internet unter www.kreis-soest.de („Jugendschöffen“ ins Suchfeld eingeben) zu finden. Das Bewerberformular ist ausgefüllt und unterschrieben bis Freitag, 31. März, an den Kreis Soest, Abteilung Jugend und Familie, Hoher Weg 1-3, 59494 Soest zu übersenden. Für Interessierte aus Soest, Warstein und Lippstadt sind die dortigen städtischen Jugendämter Ansprechpartner.